Ihr Anspruch
Die Kurzzeitpflege, auch Verhinderungspflege, ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Anspruch darauf haben Sie zum Beispiel, wenn:
- Ihre Pflege zu Hause im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung noch nicht sichergestellt ist
- die pflegende Person erkrankt ist oder
- diese in den Urlaub fährt.
Unsere Leistungen
Uns ist wichtig, dass sich unsere Gäste bei uns wohlfühlen. Wir bieten Ihnen
- Pflege und Betreuung rund um die Uhr
- Teilnahme an den Veranstaltungen in der Einrichtung
- individuelle und aktivierende Grund- und Behandlungspflege
- täglich fünf Mahlzeiten und Getränke.
Die ärztliche Betreuung während Ihres Aufenthaltes übernimmt in der Regel Ihre Hausarztpraxis.
Anfrage & Anmeldung
Nehmen Sie die Kurzzeitpflege bei uns in Anspruch gilt dasselbe Angebot wie in der Langzeitpflege.