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Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Berlin

Hier schnell, unkompliziert und unabhängig für die Fortzahlung von Pflegegradzahlungen Termine für ein Beratungsgespräch in Berlin buchen.

Beratungseinsatz bei allen Pflegegraden

Haben Sie einen Brief von der Kasse erhalten? Kein Problem. Hier Termin buchen und wir sprechen mit Ihnen entweder vor Ort bei Ihnen zu Hause oder auch online. Es entstehen keine Kosten für Sie.

Ablauf des Beratungstermins

Haben Sie schon einen Pflegegrad genehmigt bekommen?

Dieses Angebot gilt für Personen mit Pflegegrad, die bereits Leistungen beziehen.

Sie vereinbaren mit uns einen Termin – Buchen Sie telefonisch über unser Servicecenter oder über unser Rückrufformular einen Termin mit uns. Halten Sie dazu bitte Ihre Versichertennummer und Ihren Pflegegrad parat.

Wir informieren Ihre Pflegekasse automatisch – Sie können ohne Unterbrechungen das Pflegegeld weiter beziehen.
 

Icon: Runder Kreis mit einem i in der Mitte.

Servicecenter

Sie erreichen unser Servicecenter werktags von 9:00 bis 13:00 Uhr unter 030 33609-609.
Außerhalb unserer Sprechzeiten nutzen Sie bitte unser Rückruf-Formular.

030 33609-609

Beratungstermin vereinbaren

Damit wir Ihnen weiterhelfen können, senden Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten über das Formular zu. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück. Alternativ können Sie Ihren Termin auch über unser Servicecenter vereinbaren.

Felder mit * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Häufige Fragen

Einen Brief zu erhalten, ist vollkommen normal und auch sinnvoll. Die Kassen erinnern und informieren mit diesem Brief über die Verpflichtung des Pflegegeldempfängers, diesen Termin wahrzunehmen. Sie verhindern damit, dass Fristen versäumt werden und damit das Pflegegeld überraschend strichen werden kann.

Da die Beratungseinsätze verpflichtend sind, muss die Pflegekasse die Kosten übernehmen. Sie müssen absolut gar nichts zahlen. Es entstehen auch keine weiteren Kosten wie Anfahrtspauschale etc.. Die Kasse trägt die kompletten Kosten und rechnet dann direkt mit uns ab.

Laut Sozialgesetzbuch kann die Beratung nach Absatz 3 durchgeführt werden durch

  1. einen zugelassenen Pflegedienst,
  2. eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder
  3. eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachkraft, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.

Kurz und knapp. Verpflichtet ist jeder Pflegegeldempfänger bei Pflegegrad 2 bis 5. Empfänger bei Pflegegrad 1 können freiwillig einen Termin wahrnehmen.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen

  • bei den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich
  • bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich
  • bei Pflegegrad 1 freiwillig halbjährig (keine Verpflichtung) 

eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen Pflegedienst abrufen.

  • Halten Sie das Gutachten des medizinischen Diensts bereit bzw. die Bestätigung des Pflegegrads
  • Halten Sie die Krankenkassenkarte griffbereit
  • Und gerne die Unterstützung der angegebenen / eingetragenen Pflegeperson. Dies ist aber nicht verpflichtend

Nein, die Beratung via Telefon war nur während der Coronapandemie möglich. Erstgespräche finden grundsätzlich persönlich bei Ihnen vor Ort statt. Anschließend kann jeder zweite Besuch auch in Form eines Videocalls erfolgen. Hierzu benötigen Sie lediglich ein videofähiges Handy. 

  • Neukölln
  • Tempelhof-Schöneberg
  • Mitte
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Pankow
  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Spandau und Umland
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Treptow-Köpenick
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Lichtenberg
  • Reinickendorf-Wedding-Tegel
  • Bernau-Wandlitz-Buch-Buchholz

Nein. Zwischen uns besteht nur dieser Termin. Weder müssen Sie den Folgetermin durch uns wahrnehmen, noch müssen Sie, falls einmal Bedarf besteht, die Pflegeleistungen durch uns in Anspruch nehmen. Es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen, da durch das Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI kein Vertrag entsteht. Hierbei handelt es sich nur um eine Entlastungsleistung für die Pflegekassen.

Kontaktperson

Ansprechpartnerin

Porträt Aileen Witt
Aileen Witt
Verwaltung
Verwaltung

Aileen Witt

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