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Allgemeine ambulante palliative Versorgung (AAPV)
Mit der Grundversorgung, die jedem Krankenversicherten zusteht, können viele Patient*innen ausreichend in ihrer vertrauten Umgebung betreut werden. In dem Fall werden sie von Ärzt*innen und Pflegekräften, die meist eine Zusatzqualifikation in palliativer Versorgung erworben haben, im Rahmen der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen betreut.
In der Regel sind das niedergelassene Haus- und Facharztpraxen sowie allgemeine Pflegedienste. Die Versorgung orientiert sich an palliativmedizinischen Therapiezielen und Inhalten.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Hingegen benötigen Patient*innen mit schweren komplexen Symptomen eine intensivere ärztliche und pflegerische Betreuung. Hier setzt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ein: Ein Team aus Palliativärzt*innen und spezialisierten Pflegekräften übernimmt die Versorgung der Patient*innen in deren Zuhause.
Im Vordergrund steht zum Beispiel
- das Lindern starker Schmerzen und andere belastender Symptome wie Atemnot, Übelkeit
- die Versorgung komplizierter Wunden
- der Umgang mit Unruhezuständen und Ängsten.
Neben medizinischer und pflegerischer Versorgung sind auch psychische, soziale und spirituelle Aspekte wichtig. Sterben wird, wie das Leben auch, als normaler Prozess betrachtet, der so angst- und belastungsfrei wie möglich gestaltet werden soll.
Im Mittelpunkt der Begleitung stehen ebenso die Familien bei der Verarbeitung seelischer Nöte während der Krankheit und nach dem Tod ihrer An- und Zugehörigen.
Unsere SAPV-Pflegedienste sind rund um die Uhr für Patient*innen erreichbar und kommen immer, wenn Unterstützung und Beistand nötig ist. Das können einzelne Besuche in der Woche bis hin zu mehreren am Tag sein.
Häufig gestellte Fragen
Menschen, die an einer unheilbaren, fortschreitenden und auf absehbare Zeit lebensbegrenzenden Erkrankung leiden, haben einen Anspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) zu Hause sowie auch in Pflegeeinrichtungen. Ein Kriterium unter anderem ist, dass die Erkrankung mit schwerwiegenden Symptomen und Beschwerden einhergeht.
Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung haben auch Patient*innen, die im Hospiz betreut werden – allerdings nur im ärztlichen Bereich. Die spezielle pflegerische Betreuung leistet in diesem Fall das Hospiz.
Nein, das müssen sie nicht. Die Zuweisung kann von einer Haus- oder Facharztpraxis sowie durch eine Klinik erfolgen.
Die umfangreiche Betreuung kommt infrage, wenn bei Versicherten die Situation einer besonders aufwendigen Versorgung vorliegt. Behandelnde Ärzt*innen muss die spezialisierte ambulante Palliativversorgung verordnen, die Krankenkasse muss sie im Anschluss bewilligen. Auch viele private Krankenversicherer übernehmen SAPV.
Die Leistung wird von speziell geschulten Palliativpflegefachkräften beispielsweise eines Pflegedienstes in Zusammenarbeit mit einem Palliativfacharzt erbracht. Ärzt*innen und Pflegekräfte, die in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung arbeiten, haben eine anerkannte Weiterbildung in der Palliativmedizin oder im Palliativ Care.