Die Tätigkeit wird mit einem sogenannten Taschengeld von der Einsatzstelle vergütet, das in seiner Höhe je nach Träger variieren kann. Je nach Einsatzstelle können Sachleistungen dazu kommen, einzelne Träger bieten auch eine Wohnmöglichkeit an.
Die Freiwilligen sind über die Einsatzstelle komplett sozialversichert, einschließlich Krankenversicherung.
Bestandteil von FSJ und BFD sind mindestens 25 Seminartage im Jahr, die die Träger verantworten. Freiwillige über 27 haben im Schnitt 1 Seminartag/Monat. Sie sind verpflichtend und gelten als Arbeitszeit. In den Seminaren können die Freiwilligen in einer Gruppe Wissen und Fähigkeiten ausbauen, reflektieren ihren Einsatz, tauschen sich untereinander aus und können ihre Zukunftsperspektiven weiterentwickeln.
Neben den Anleiter*innen in den Einsatzstellen begleiten die Träger die Freiwilligen in ihrem Freiwilligendienst.
Die Freiwilligen haben mindestens 27 Tage Urlaub im Jahr (plus Zusatztage gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz und, je nach Einsatzstelle, ggf. Bonustage).
Die Freiwilligen erhalten ein Zeugnis und eine Dienstzeitbescheinigung.
In Berlin und Brandenburg sind Freiwillige ab 12 Monaten Vertragsdauer berechtigt für ein Azubi-VBB-Ticket (32 Euro monatlich).
Bei Eintrittspreisen und anderem sind mit dem Freiwilligenausweis weitere Vergünstigungen möglich.
Während des FSJ und des BFD besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld etc., sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.