Herzlich willkommen
Proclusio Services ist der Inklusionsbetrieb der Johannesstift Diakonie und befindet sich auf dem Gelände des Evangelischen Johannesstifts in Berlin-Spandau. Die zu Proclusio Services gehörenden Unternehmen ermöglichen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben.
Unsere Angebote
Fundgrube
Hotel Christophorus
Huckepack
Huckepack – Die Maler
Die Betriebsteile von Proclusio Services:
Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen: Als anerkannter Inklusionsbetrieb steht Proclusio Services für die Umsetzung dieser Idee in der Arbeitswelt. Wir bieten und schaffen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätzefür Menschen mit und ohne Behinderung entsprechend des Paragrafen 215 im SGB IX.
Mit unseren Betrieben gewähren wir unseren Mitarbeitenden so nicht nur aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wir ermöglichen ihnen auch, ihr Entwicklungspotenzial zukunftsfähig auszuschöpfen.
Unser Name geht dabei auf den Begriff Inklusion zurück. Inklusion basiert auf der Einsicht, dass alle Menschen unabhängig von ihrem körperlichen, geistigen oder seelischen Status frei, offen, unbehindert miteinander arbeiten, leben und voneinander lernen können.
Eine Gesellschaft, die nicht behindert – das ist unsere Mission.
Sylke Hölscher, Geschäftsführerin Proclusio ServicesTeilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen: Als anerkannter Inklusionsbetrieb steht Proclusio Services für die Umsetzung dieser Idee in der Arbeitswelt. Wir bieten und schaffen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätzefür Menschen mit und ohne Behinderung entsprechend des Paragrafen 215 im SGB IX.
Mit unseren Betrieben gewähren wir unseren Mitarbeitenden so nicht nur aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wir ermöglichen ihnen auch, ihr Entwicklungspotenzial zukunftsfähig auszuschöpfen.
Unser Name geht dabei auf den Begriff Inklusion zurück. Inklusion basiert auf der Einsicht, dass alle Menschen unabhängig von ihrem körperlichen, geistigen oder seelischen Status frei, offen, unbehindert miteinander arbeiten, leben und voneinander lernen können.
Inklusionsbetrieb
Menschen mit Behinderung
Menschen ohne Behinderung
Auszubildende
Gesetzliche Grundlagen der Teilhabe
Grundlage unserer Inklusionsarbeit ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die eine gleichberechtigte Teilhabe fordert. Auch der allgemeine Arbeitsmarkt muss den Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne dieser Teilhabe offenstehen. Um auch Selbstbestimmung zu ermöglichen, sollten Menschen mit Beeinträchtigungen dabei auch auswählen können. Die Bundesregierung hat die Inklusion, auch mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), bereits enorm voranbringen können: Die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben haben sich deutlich verbessert. Laut Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen existieren in Deutschland bislang rund 900 Inklusionsunternehmen, die etwa 13.000 Menschen mit schweren Behinderungen beschäftigen. Am Ziel angekommen sind wir allerdings trotzdem noch nicht.
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag if) ist die Interessenvertretung der Inklusionsunternehmen in Deutschland.
- Die Landesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen Berlin (lag if Berlin) ist die Interessenvertretung der Inklusionsunternehmen in Berlin.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet viele Informationen zum Bundesteilhabegesetz.