Unsere Services
Uns liegt es am Herzen, dass sich unsere Patient*innen während ihres Krankenhausaufenthalts voll und ganz auf ihre Genesung konzentrieren können. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht ihren Aufenthalt möglichst sorglos zu gestalten. Auch unseren Besucher*innen möchten wir mit unserem Service-Angebot einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen.
Service-Informationen
Einige unserer Ärzt*innen führen Ambulanz-Sprechstunden durch. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Seite im Bereich Behandlung.
Solange Sie im Krankenhaus behandelt werden, erhalten Sie hier auch die Medikamente, die Sie zuvor von Ihrem*Ihrer Hausärzt*in verschrieben bekommen haben (Ausnahmen in Absprache mit den behandelnden Ärzt*innen) und die Sie regelmäßig einnehmen müssen.
Aufgrund der Vielzahl von mehr als 100.000 verschiedenen Präparaten kann es sein, dass sich das Medikament in Form, Farbe oder Größe von Ihrem bisherigen unterscheidet – lassen Sie sich davon nicht irritieren. In jedem Fall bekommen Sie von uns nur hochwertige und geprüfte Arzneimittel.
Mehr dazu: Apotheke
Assistenzärzt*innen, Oberärzt*innen und Chefärzt*innen sind unmittelbar für die Behandlung der Patient*innen verantwortlich. Deshalb sollten Sie den ärztlichen Anweisungen stets genau folgen. Haben Sie medizinische Fragen, können Sie diese bei der täglichen Visite stellen. Vor Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen klären wir Sie gründlich auf und bitten um Ihre Zustimmung.
Die Ärzt*innen sind verpflichtet, Sie über alle notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen aufzuklären. Dies erfolgt so, dass Sie auch ohne medizinische Vorkenntnisse Risiken und mögliche Komplikationen erkennen können. Vor jeder Operation bekommen Sie außerdem einen schriftlichen Aufklärungsbogen, in dem diese ausführlich erklärt werden. Nach dem Gespräch mit dem*der behandelnden Ärzt*in – wenn für Sie alle Fragen geklärt sind – unterschreiben Sie die Einverständniserklärung zur Behandlung.
Ist Ihre Genesung soweit fortgeschritten, dass Sie keine strikte Bettruhe mehr einhalten müssen, spricht nichts gegen einen Aufenthalt im Freien – selbstverständlich in Absprache mit Ihrem*Ihrer behandelnden Ärzt*in oder den Pflegenden und angesichts des Versicherungsschutzes nur auf dem Krankenhausgelände. Melden Sie sich bitte im Dienstzimmer ab.
In unserer Cafeteria bieten wir Patient*innen und Besucher*innen ein reichhaltiges Angebot – vom Imbiss über Mittagsmenüs, Kuchen und Eis bis hin zu heißen und kalten Getränken. Außerdem können Sie hier auch Waren des täglichen Bedarfs (Duschbad etc.) sowie Süßigkeiten kaufen.
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr.: 08:00–17:00 Uhr
Sa.: geschlossen
So. & Feiertage: 14:00–17:00 Uhr
Unsere aktuellen Wochenangebote finden Sie auf der Seite von PAULS Café
Alle unsere Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ihre Angaben, Untersuchungsergebnisse und Befunde werden streng vertraulich behandelt und ohne Ihre Zustimmung geben wir diese Dritten gegenüber nicht preis.
Nicht nur die Krankenhausseelsorge, sondern auch die „Grünen Damen“ unterstützen die Betreuung in unserem Krankenhaus. Die ehrenamtlichen Helferinnen begleiten Sie von der Patient*innenaufnahme zu ihrer Station, bringen Sie auf Wunsch zum Gottesdienst am Sonntag und wieder zurück in Ihr Zimmer. Sie machen wochentags Besuche auf den Stationen, um für kleine Handreichungen da zu sein und nehmen sich gern Zeit für ein ausführliches Gespräch. Sie erkennen die Mitarbeiterinnen des Besuchsdienstes an ihrem grünen Schal und ihrem Namensschild.
Bevor Sie das Krankenhaus verlassen, melden Sie sich bitte bei der Stationsleitung ab. Dort erhalten Sie alle notwendigen Bescheinigungen, zum Beispiel auch für Ihre*n Hausärzt*in. Eventuell hinterlegte Wertsachen und Geldbeträge werden Ihnen von Mitarbeitenden der Patient*innenaufnahme gegen Vorlage der Quittung und des Personalausweises wieder ausgehändigt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Patient*innenzimmer bzw. Bett bis 11:00 Uhr geräumt werden muss. Bitte besprechen Sie dies frühzeitig mit Ihren Angehörigen, damit genug Zeit bleibt, einen Transport zu organisieren. Wir möchten Sie ebenfalls bitten, die Zuzahlung am Ende des Krankenhausaufenthaltes in der Patient*innenaufnahme (Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis 14:00 Uhr) zu begleichen.
Mehr dazu: Sozialdienst & Entlassung
Um Ihre Versorgung im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt sicherzustellen, können Sie unsere Entlassungsmanagement in Anspruch nehmen:
Mehr dazu: Sozialdienst & Entlassung
Sollten Sie innerhalb unseres Krankenhauses etwas verloren haben oder finden, melden Sie dies bitte im Dienstzimmer auf Ihrer Station.
Während Ihres Klinik- oder Reha-Aufenthaltes müssen Sie sich nicht um Wohnung, Haushalt, Haustiere oder Transport sorgen. Die Johannesstift Diakonie und die Johanniter-Unfall-Hilfe bieten Ihnen individuell zugeschnittene pflegerische und haushaltsnahe Dienstleistungen an. Sie können sich also ganz Ihrer Genesung widmen, während wir uns um den Rest kümmern und damit gleichzeitig Ihre Angehörigen entlasten.
Die Information am Haupteingang ist die erste Anlaufstelle für Patient*innen und Besucher*innen in unserem Krankenhaus. Unsere Mitarbeitenden dort sind bei allen Fragen und Problemen bezüglich des Krankenhauses gerne behilflich.
Auf unseren Stationen können Sie das kostenfreie WLAN unseres Krankenhauses nutzen: Wählen Sie dazu „Gastzugang“ und bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen..
Mit Ausnahme einer Notaufnahme benötigen wir vor Ihrem Aufenthalt eine Krankenhauseinweisung eines*einer niedergelassenen Ärzt*in. Gleichzeitig bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte mit.
Hinweis zur neuen Gesundheitskarte:
Bitte beachten Sie, dass wir seit 1. Januar 2015 nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten mit Foto akzeptieren können. Die alten Chipkarten sind nicht mehr gültig. Patient*innen, die die neue Gesundheitskarte nicht vorlegen, müssen wir eine Privatrechnung ausstellen. Sie können jedoch innerhalb von zehn Tagen eine gültige elektronische Gesundheitskarte oder sonstigen Versichertennachweis nachreichen. Sollten Sie noch keine elektronische Gesundheitskarte erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Privat krankenversicherte Patient*innen und Versicherte sogenannter „sonstiger Kostenträger“ (zum Beispiel Polizei) erhalten keine neue Gesundheitskarte. Die ausgegebenen Versicherungsnachweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Haben Sie als Patient*in einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Kostenübernahmeerklärung mitgebracht, müssen Sie sich nicht weiter um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung kümmern. Die Kostenübernahme wird für Sie beantragt, falls Sie die Kostenübernahmeerklärung nicht direkt mitbringen. Wichtig ist, dass der Nachweis über Ihre Krankenversicherung erbracht und der Name Ihrer Krankenkasse mitgeteilt wird.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist allerdings ein Zuzahlungsbetrag zugunsten der Krankenkasse als Eigenbeteiligung an das Krankenhaus zu entrichten, welche von Ihnen am Ende Ihres stationären Aufenthaltes in der Patient*innenaufnahme eingezahlt wird. Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Kalendertag für längstens 28 Kalendertage im Jahr.
Als Patient*innenverfügung bezeichnet man die bewusste schriftliche Willensäußerung von Patient*innen, wie sie in einer Situation behandelt werden möchten, in der sie sich nicht mehr selber äußern können. Hier können Sie ihren Willen äußern, ob und in welchem Umfang bei ihnen medizinische Maßnahmen eingesetzt oder unterlassen werden sollen. Patient*innenverfügung bedürfen keiner besonderen Form, müssen aber schriftlich abgefasst sein. Sollten Sie eine Patient*innenverfügung besitzen, informieren Sie bitte Ihre*n Stationsärzt*in bzw. das Pflegepersonal und legen diese Verfügung vor.
Mehr dazu: Patient*innenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Als Patient*in in unserem Krankenhaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, in Ihrem Zimmer Ihre Angehörigen und Bekannten anzurufen oder selbst angerufen zu werden. Dazu nutzen Sie das Patient*innentelefon, das jede*r Patient*in für die Dauer seines Krankenhaus-Aufenthaltes kostenfrei nutzen kann. Für das Patient*innentelefon benötigen Sie keine separate Telefonkarte. Sie können über die auf dem Telefon aufgedruckte Nummer angerufen werden. Jede*r Patient*in kann von seinem Patient*innentelefon aus kostenfrei ins deutsche Festnetz telefonieren. Mobilfunk ist über das Patient*innentelefon nicht erreichbar.
In unserem Krankenhaus können Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten für diese Leistungen werden gesondert berechnet und werden von Ihnen selbst getragen oder von Ihrem Vertragspartner übernommen. Weitere Informationen zu den Wahlleistungen erhalten Sie in der Patient*innenaufnahme.
Folgende Wahlleistungen stehen Ihnen zur Verfügung:
Chefärztliche Behandlung
Die Liquidation erfolgt nach der GOÄ/ GOZ in der jeweils gültigen Fassung.
Unterbringung in einem 1-Bettzimmer
mit separater Sanitärzone mit Dusche und WC
Unterbringung in einem 2-Bettzimmer
ohne Komfortmerkmale
Wahlleistungen für Begleitpersonen
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Familienzimmer
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson auf eigenen Wunsch
- Unterbringung und Verpflegung einer Elternbegleitperson (Sondervertrag; Informationen in der Patient*innenaufnahme)
- Unterbringung einer Begleitperson ohne Verpflegung (Sondervertrag; Informationen in der Patient*innenaufnahme)