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Eine Krankheit und der damit verbundene Krankenhausaufenthalt können einen starken persönlichen Einschnitt bedeuten. Oft treten mit der Entlassungsplanung Fragen oder sogar Probleme auf – und genau hier möchten die Mitarbeitenden des Sozialdienstes Ihnen und auch Ihren Angehörigen helfen.
Unser Sozialdienst unterstützt Sie zum Beispiel:
- bei der Antragstellung für eine Anschlussheilbehandlung (Rehabilitationsmaßnahme nach stationärer Behandlung)
- für Pflegeleistungen der Krankenkassen (ambulant und stationär)
- für eine Heimaufnahme und Informationen zu ortsansässigen Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen
- durch Beratung zu Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht, Betreuungsrecht), zu Fragen der Rentenversicherung und zu Leistungen der Krankenversicherung
- entlassungsbedingte Hilfsmittelverordnung (zum Beispiel Rollator, Pflegebett)
- Kontaktherstellung zum Palliative-Care-Team des Ökumenischen Hospizdienstes
Wir bieten Ihnen unsere Hilfe ebenso bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patient*innenverfügungen an und beantworten gern Ihre Fragen. Weiterhin erhalten Sie Informationen zu Selbsthilfegruppen und bei sonstigen sozialen Problemen.
Erreichbar sind die Mitarbeitenden im Sozialdienst auch durch Vermittlung über die Stationen. Fragen Sie einfach beim Pflegepersonal nach.
Entlassungsmanagement
Für eine adäquate Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt werden wir im Bedarfsfall bereits während Ihres stationären Aufenthaltes Kontakt zu externen Ärzt*innen oder Therapeut*innen aufnehmen. Hierzu wird es notwendig sein, Ihre Patient*innendaten an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch Ihre schriftliche Einwilligung in das Entlassmanagement voraus.
Teil der Vertragsunterlagen ist aus diesem Grund eine Erklärung, mit der Sie dem Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung an Kranken-/Pflegekasse zustimmen. Alle Maßnahmen stimmen wir mit Ihnen und auf Ihren Wunsch auch mit Ihren Angehörigen ab.
Wenn Sie dem Entlassmanagement nicht zustimmen, dann aber trotzdem Bedarf bestehen sollte, können Ihre Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen.
Entlassung
Wenn Ihr* Ärzt*in eine stationäre Behandlung für nicht länger notwendig hält oder wenn Sie es ausdrücklich wünschen, werden Sie entlassen. Bestehen Sie gegen ärztlichen Rat auf Ihrer Entlassung oder verlassen Sie ohne ärztliche Zustimmung das Krankenhaus, wird für eventuell entstehende Folgen nicht gehaftet. Bevor Sie das Krankenhaus verlassen, melden Sie sich bitte bei der Stationsleitung ab. Dort erhalten Sie alle notwendigen Bescheinigungen, zum Beispiel auch für Ihre*n Hausärzt*in. Eventuell hinterlegte Wertsachen und Geldbeträge werden Ihnen von Mitarbeitenden der Patient*innenaufnahme gegen Vorlage der Quittung und des Personalausweises wieder ausgehändigt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Patient*innenzimmer bzw. Bett bis 11:00 Uhr geräumt werden muss. Bitte besprechen Sie dies frühzeitig mit Ihren Angehörigen, damit genug Zeit bleibt, einen Transport zu organisieren. Wir möchten Sie ebenfalls bitten, die Zuzahlung am Ende des Krankenhausaufenthaltes in der Patient*innenaufnahme (Montag bis Freitag in der Zeit von 7:30 bis 14:00 Uhr) zu begleichen.