Ihr Anspruch
Kurzzeitpflege, auch Verhinderungspflege, ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Anspruch darauf haben Sie zum Beispiel, wenn
- Ihre Pflege zu Hause im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung noch nicht sichergestellt ist
- die pflegende Person erkrankt ist oder
- diese in den Urlaub fährt.
Unsere Leistungen
Uns ist wichtig, dass sich unsere Gäste wohlfühlen. Wir bieten Ihnen:
- Pflege und Betreuung rund um die Uhr
- Teilnahmen an den Veranstaltungen in der Einrichtung
- individuelle und aktivierende Grund- und Behandlungspflege
- therapeutische Maßnahmen wie Ergotherapie nach ärztlicher Verordnung
- täglich fünf Mahlzeiten und Getränke.
Die ärztliche Betreuung während Ihres Aufenthaltes übernimmt in der Regel Ihre Hausarztpraxis.
Das Angebot und die Leistungen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege entsprechen denen der Langzeitpflege.
Für Sie zum Download
Informationen zur Aufnahme (PDF)pdf · 161 KB
Ärztlicher Fragebogen (PDF)pdf · 47 KB
Kontakt
