Die ethische Beratung
Eine Pflegesituation betrifft nie nur eine einzelne Person. Es sind immer mehrere Akteure beteiligt, wie etwa das pflegende Personal, der Sozialdienst, Therapeut*innen und oft auch die An- und Zugehörigen der gepflegten Person.
Gibt es zwischen ihnen unterschiedliche Ansichten, etwa darüber, wie Pflege, Betreuung oder Behandlung aussehen soll, kann das zu Konflikten führen. Um diese im Sinne der*des Pflegebedürftigen zu lösen, kann die ethische Beratung oft weiterhelfen.
Hier wird die Situation nach strukturiertem Ablauf aus den verschiedenen Blickwinkeln der Beteiligten betrachtet und eine Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen entwickelt. Den roten Faden bei der Fallbesprechung bildet die Fragestellung.
Das Ethikkomitee
Moderiert und geleitet wird das Gespräch durch ein Mitglied des Ethikkomitees. Die qualifizierten Mitglieder des Komitees kommen aus den Einrichtungen der Johannesstift Diakonie Pflege & Wohnen Sachsen-Anhalt gGmbH. Alle Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht.
Das Ethikkomitee spricht ausschließlich Handlungsempfehlungen im gesetzlichen Rahmen aus und gibt damit eine Orientierung für das weitere Handeln. Die letztendliche Entscheidung trifft jedoch nicht das Komitee.
Mutmaßlicher Wille zählt
Themen, die in einer Ethikberatung angesprochen werden, sind zum Beispiel:
- Selbstbestimmung von Bewohner*innen und individuelle Lebensqualität
- das Ermitteln des mutmaßlichen Willens der Bewohner*innen
- die Meinung der bevollmächtigten Person widerspricht der Patient*innenverfügung oder Vorsorgevollmacht
- der menschliche Umgang miteinander
- die gute medizinische und pflegerische Versorgung.
Aufgaben des Ethikkomitees
- Moderation der ethischen Beratung
- Reflexion ethischer Konfliktsituationen im Rahmen des Ethikkomitees
- Unterstützung bei Teamberatungen
- Sensibilisierung zu ethischen Fragen im pflegerischen Alltag
- Erarbeitung von Leitlinien bei wiederkehrenden ethischen Problemfeldern