Ihr Anspruch
Kurzzeitpflege, auch Verhinderungspflege genannt, ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Anspruch darauf haben Sie zum Beispiel, wenn
- Ihre Pflege zu Hause im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung noch nicht sichergestellt ist
- die pflegende Person erkrankt ist oder
- diese in den Urlaub fährt.
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen
- Pflege durch Fachpersonal rund um die Uhr.
- Teilnahmen an den Veranstaltungen in der Einrichtung.
- individuelle und aktivierende Grund- und Behandlungspflege.
- täglich fünf Mahlzeiten und Getränke.
Die ärztliche Betreuung während Ihres Aufenthaltes übernimmt in der Regel Ihre Hausarztpraxis.
Nehmen Sie die Kurzzeitpflege bei uns in Anspruch, gilt dasselbe Angebot wie in der Langzeitpflege.
Kosten & Finanzierung
Die Pflegekassen erstatten maximal 1.774 Euro für bis zu 28 Tage Kurzzeitpflege. Der von den Pflegekassen erstattete Tagessatz beinhaltet die Pflegeleistung zuzüglich der Ausbildungsvergütung. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen vom Gast getragen werden. Das entspricht einem Eigenanteil pro Tag in Höhe von 31,52 Euro (Stand März 2024).
Für die Leistung der vollstationären Kurzzeitpflege muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Aufnahme erfolgt in Verbindung mit der Zahlungsbestätigung der Pflegekasse.
Für Sie zum Download
Information zur Kurzzeitpflegepdf · 121 KB
Anmeldung und Aufnahmepdf · 82 KB
Ärztlicher Fragebogen pdf · 47 KB