Telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch nach telefonischer Terminvereinbarung bespricht unser Sozialarbeiter mit Ihnen die Aufnahmevoraussetzungen. Gerne nimmt er sich Zeit, Ihnen das Hospiz zu zeigen und erste Fragen zu beantworten.
Er berät zu möglichen Alternativen und diesbezüglich auftretenden Fragen (z. B. SGB XI Pflegeversicherung oder SGB V Krankenversicherung) und vermittelt entsprechende Angebote wie palliativmedizinische Ärzt*innen, Pflegedienste, ambulante Hospizdienste und beantragt in Ihrem Namen die Kostenübernahme für den Hospizaufenthalt bei der jeweiligen Kranken- und Pflegeversicherung.
Während eines Aufenthaltes in unserem Hause stehen unser Sozialarbeiter und unser Seelsorger*innen Gästen und Zugehörigen zur Seite und unterstützt beispielsweise bei sozialrechtliche Fragen oder persönlichen Schwierigkeiten im Umgang mit Abschied, Trauer, Belastung, Ängsten und Krisen. In vertraulichen Gesprächen können gemeinsam Lösungsmöglichkeiten gefunden werden. Gerne vermitteln wir Ihnen auch weitere professionelle Ansprechpartner*innen außerhalb des Hospizes.
Aufnahme ins Hospiz
In ein stationäres Hospiz aufgenommen werden kann jede*r Patient*in mit einer Erkrankung,
- die fortschreitet,
- bei der Heilung ausgeschlossen ist,
- die eine palliativmedizinische Behandlung notwendig macht oder wünschenswert erscheinen lässt,
- die eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt,
- die eine Krankenhausbehandlung nicht erfordert.
Es muss der Wunsch eines*r Patient*in sein, in ein stationäres Hospiz aufgenommen zu werden (Freiwilligkeit). Vor der Aufnahme sollten auch die Möglichkeiten der Spezialisierten Ambulanten Hospizversorgung (SAPV) im eigenen Zuhause mit Hilfe der Familie geprüft werden. Es gilt die Regel: ambulant vor stationär.
Eine unverbindliche Besichtigung oder Anmeldung vorab durch Patient*innen oder Familienangehörige kann jederzeit erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Die Krankenkassen unterstützen die Aufnahme im Hospiz bei
- Krebserkrankungen
- Erkrankungen des Nervensystems mit fortschreitenden Lähmungen
- Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungs- oder Lungenerkrankung
- Vollbild von AIDS
Bei einem bereits vorhandenen Platz in einer Pflegeeinrichtung ist die Verlegung in ein Hospiz von Seiten der Krankenkassen leider nicht möglich.
Kosten für den Hospizaufenthalt
Der Aufenthalt für den Gast ist kostenfrei. Bei gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Gästen werden die Kosten nach Antragstellung, bei Vorliegen der entsprechenden Hospizindikation, zu 95 Prozent durch die Kranken- und Pflegekasse übernommen.. Die verbleibenden 5 Prozent der Kosten müssen durch das Hospiz selbst aufgebracht werden. Aus diesem Grund freuen wir uns über Geld-, Sach- oder Zeitspenden in Form von ehrenamtlichem Engagement. So können wir die langfristige Existenz unserer Einrichtung sichern.