Ihr Anspruch
Kurzzeitpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung und Teil der Langzeitpflege. Anspruch darauf haben Sie zum Beispiel, wenn
- Ihre Pflege zu Hause im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung noch nicht sichergestellt ist
- die pflegende Person erkrankt ist oder
- in den Urlaub fährt.
Unsere Leistungen
Wir bieten in unserem Haus einen eigenen Wohnbereich mit zehn Plätzen für die Pflege auf Zeit. Uns ist wichtig, dass sich unsere Gäste wohlfühlen. Hier erhalten Sie:
- Pflege und Betreuung rund um die Uhr
- Teilnahme an den Veranstaltungen in der Einrichtung
- individuelle und aktivierende Grund- und Behandlungspflege
- therapeutische Maßnahmen wie Ergotherapie nach ärztlicher Verordnung
- täglich fünf Mahlzeiten und Getränke.
Die ärztliche Betreuung während Ihres Aufenthaltes übernimmt in der Regel Ihre Hausarztpraxis.
Weitere Dienstleistungen wie Friseur und Fußpflege organisieren wir gern auf Wunsch. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Das Angebot und die Leistungen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege entsprechen denen der Langzeitpflege.
Kosten & Finanzierung
Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Die Höhe beträgt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr und umfasst Kosten für Pflege und Betreuung.
Die Investitionskosten in Höhe von 14,97 pro Tag werden vom Land Niedersachsen übernommen. Die noch verbleibenden Kosten für Unterkunft und Verpflegungmüssen selbst finanziert werden. Zur Deckung kann der Entlastungsbetrag der gesetzlichen Pflegeversicherung in Höhe von 125 Euro monatlich verwendet werden.
Wir klären gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen, welche Unterstützung im Anschluss an die Kurzzeitpflege in Frage kommt. Neben der stationären Pflege gibt es zum Beispiel die Möglichkeit der Pflege durch unsere Tagespflege in Altgarbsen.
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