Unser Service: Teilhabe
Johannesstift Diakonie Proclusio ist ein gemeinnütziges Unternehmen. Mit unseren vielfältigen Angeboten unterstützen wir Menschen mit Behinderung überall dort, wo sie es benötigen oder sich wünschen: beim Leben, Wohnen, Lernen und Arbeiten, bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit, bei der Einbeziehung in die Gesellschaft. Damit erfüllen wir einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag.
Wir setzen uns für das Recht eines jeden Menschen auf Teilhabe ein. Wir bieten Serviceleistungen, die Teilhabe möglich machen. Und wir gestalten die Gesellschaft mit, so dass alle Menschen an ihr teilhaben können – unabhängig von Herkunft, sozialen Gegebenheiten und Behinderungen.
Diesen Auftrag erfüllen wir mit Kreativität, Engagement und Professionalität. Respekt vor unseren Kund*innen und die Wertschätzung gegenüber unseren Mitarbeitenden sind für uns elementar.
In unserer Arbeit begleiten uns 8 Gedanken, unser Leitbild. Gemeinsam gestalten wir Teilhabe.
8 Gedanken
Wir setzen uns Ziele und orientieren uns an den Ergebnissen.
Wir sorgen für gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen.
Wir verstehen unseren gesellschaftlichen Auftrag darin, Grenzen zu überwinden, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen.
Wir haben Mut zu Veränderung und Innovation.
Wir gehen mit Ressourcen sorgsam und verantwortlich um.
Wir lernen mit Freude von- und miteinander.
Wir erkennen und achten das Recht auf Selbstbestimmung.
Wir sehen die Vielfalt von Lebenskonzepten als Bereicherung für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander.
Grundlagen unserer Arbeit
Die UN-BRK benennt die Rechte von Menschen mit Behinderung. Dazu gehören gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, Chancengleichheit in der Bildung und in der Arbeitswelt sowie Selbstbestimmung und Barrierefreiheit. Die UN-BRK ist seit März 2009 für Deutschland verbindlich – und damit seit mehr als 10 Jahren Arbeitsgrundlage in der Johannesstift Diakonie Proclusio.
Das 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) setzt die UN-BRK in Deutschland um und modernisiert das Teilhaberecht: Die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist damit im deutschen Recht verankert. Viele Punkte, die im Bundesteilhabegesetz festgeschrieben sind, setzt Johannesstift Diakonie Proclusio seit Jahren um: zum Beispiel individuelle Bedarfserhebungen, Fallanalysen auf Grundlage der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) oder personzentrierte Ziel- und Leistungsplanungen.