Wohnen & Teilhabe
In unseren Einrichtungen und Diensten erhalten Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Teilhabebarrieren Assistenzleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX). Zu unserem Leistungsangebot gehören das Wohnen in Besonderen Wohnformen, Wohngemeinschaften und Betreutem Einzelwohnen sowie Bildungs- und Beschäftigungsangebote (Schule, Tagesstrukturierung).
Unsere Arbeit ist ausgerichtet an den Bedürfnissen und Bedarfen der Leistungsberechtigten, mit dem Ziel, ihnen eine weitestgehend gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen und diese sicherzustellen.
Art und Umfang der Leistung orientieren sich an dem im Gesamtplanverfahren nach SGB IX §117 ermittelten Unterstützungsbedarf.
Fragen & Antworten
Mit Leistungen der Eingliederungshilfe bezeichnet man Leistungen zur Teilhabe, die Menschen mit Behinderung nach dem 2. Teil des SGB IX erhalten.
Mehr dazu:Service-Portal Berlin
Sofern Sie anspruchsberechtigt sind, bezahlt der Träger der Eingliederungshilfe die Betreuungsleistungen, die Sie durch uns erhalten.
Sie müssen beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe einen Antrag stellen. In Berlin ist das der Teilhabefachdienst für Soziales Ihres Bezirks. In Brandenburg wenden Sie sich an das örtliche Sozialamt.
Sofern Sie anspruchsberechtigt sind, werden die sogenannten „Kosten der Unterkunft“ vom Sozialamt bezahlt.
Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir Ihnen ein aus unserer Sicht passendes Angebot machen können. Das kann einige Zeit dauern. Wir führen keine Wartliste, sondern entscheiden immer individuell. Sind alle Stationen unseres Aufnahmeprozesses (zum Beispiel gegenseitiges Kennenlernen, ggf. Probewohnen, Bewilligung der Kostenübernahme) positiv verlaufen, schließen wir mit Ihnen einen Wohn- und Betreuungsvertrag ab.
In diesem Dokument des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe finden Sie alle Informationen dazu, wie Sie die Hilfe bekommen, die Sie benötigen.