Herbergsvater mit Residenzpflicht, ausgesperrte Gäste im Schlafanzug, Staubwischen in den 90ern: Das Hotel Christophorus wird 70 und Hotelmanagerin Melanie Blase hat viele Geschichten auf Lager. Eins ist für sie sicher: Ohne ihr Team hätte es das…
Herzlich willkommen
Proclusio Services ist der Inklusionsbetrieb der Johannesstift Diakonie und befindet sich auf dem Gelände des Evangelischen Johannesstifts in Berlin-Spandau. Die zu Proclusio Services gehörenden Unternehmen ermöglichen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben.
Unsere Angebote
Komplettanbieter für Umzüge
Professionelle Maler- und Renovierungsarbeiten
Das Bistro im Bundestag
Die Betriebsteile von Proclusio Services:





Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen: Als anerkannter Inklusionsbetrieb schafft ProclusioServices sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung entsprechend des Paragrafen 215 im SGB IX.
30-50% der Mitarbeitenden in unseren Betrieben sind Menschen mit Behinderungen, die durch den Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt aktiv an der Gesellschaft teilhaben.
Unser Name ist abgeleitet vom Begriff "Inklusion". Inklusion bedeutet für uns, dass Menschen unabhängig von ihrem körperlichen, geistigen oder seelischen Status frei, offen, unbehindert miteinander arbeiten, leben und voneinander lernen können.
Eine Gesellschaft, die nicht behindert – das ist unsere Mission.
Sylke Hölscher, Geschäftsführerin Proclusio ServicesTeilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen: Als anerkannter Inklusionsbetrieb schafft ProclusioServices sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung entsprechend des Paragrafen 215 im SGB IX.
30-50% der Mitarbeitenden in unseren Betrieben sind Menschen mit Behinderungen, die durch den Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt aktiv an der Gesellschaft teilhaben.
Unser Name ist abgeleitet vom Begriff "Inklusion". Inklusion bedeutet für uns, dass Menschen unabhängig von ihrem körperlichen, geistigen oder seelischen Status frei, offen, unbehindert miteinander arbeiten, leben und voneinander lernen können.
Inklusionsbetrieb
Menschen mit Beeinträchtigung
Menschen ohne Beeinträchtigung
Auszubildende
Gesetzliche Grundlagen der Teilhabe
Grundlage unserer Inklusionsarbeit ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die eine gleichberechtigte Teilhabe fordert. Auch der allgemeine Arbeitsmarkt muss den Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne dieser Teilhabe offenstehen. Um auch Selbstbestimmung zu ermöglichen, sollten Menschen mit Beeinträchtigungen dabei auch auswählen können. Die Bundesregierung hat die Inklusion, auch mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), bereits enorm voranbringen können: Die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben haben sich deutlich verbessert. Laut Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen existieren in Deutschland bislang rund 900 Inklusionsunternehmen, die etwa 13.000 Menschen mit schweren Behinderungen beschäftigen. Am Ziel angekommen sind wir allerdings trotzdem noch nicht.
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag if) ist die Interessenvertretung der Inklusionsunternehmen in Deutschland.
- Die Landesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen Berlin (lag if Berlin) ist die Interessenvertretung der Inklusionsunternehmen in Berlin.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet viele Informationen zum Bundesteilhabegesetz.
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