Grundlage für die Arbeit der VMAV ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) sowie die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie Deutschland in der Fassung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AK DWBO).
Auf dieser Basis setzt die VMAV sich für die betriebliche Mitbestimmung der Mitarbeitenden ein, die wiederum durch die Mitarbeitendenvertretungen (MAV) der Einrichtungen im Dienststellenverbund vertreten werden.
Sie stellt sicher, dass unternehmensweite Entscheidungen im Interesse der Angestellten getroffen werden und vertritt deren Anliegen vor der Geschäftsführung.
Aufgaben der VMAV
- Information der Mitarbeitenden
- Wahrnehmung des Initiativrechts
- Koordination der Zusammenarbeit örtlicher MAVen
- Beschlüsse zu Dienstvereinbarungen und Verfahrensanweisungen
- Unterstützung von konzernweiten Prozessen durch Mitarbeiterexpertise
- Mitarbeit in Konzernübergreifenden Projektgruppen
- Rückmeldungen zu Problemen aus den MAVen
- Herstellung eines regelmäßigen Austauschs zum Vorstand der JSD
- Kontrolle der Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen (Rechte von Mitarbeitenden)
- Beratung von Dienststellenleitungen


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