Verhinderungspflege kann bei häuslicher Pflege durch private Personen zum Tragen kommen, wenn pflegende Angehörige oder eine andere Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege halten wir keine festen Plätze für die vorübergehende Versorgung von Ihnen oder Ihrem pflegebedürftigen Angehörigem vor.
Die Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt und die Kostenübernahme von dieser genehmigt werden. Leistungen für Verhinderungspflege könne in der Regel bis zu 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres bezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die*den Pflegebedürftige*n vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und die pflegebedürftige Person seit mindestens einem Jahr in einem Pflegegrad eingestuft ist.
Gerne können Sie sich für nähere Informationen und Anfragen mit uns in Verbindung setzen.