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Unser Angebot
Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen: Die 14 Zimmer der Kurzzeitpflege befinden sich im Erdgeschoss des Hauses und sind ausgestattet mit eigenem Duschbad, Telefon- und Kabelanschluss.
In einem Tagesraum mit Küche finden regelmäßig Gruppenaktivitäten, wie Gesprächsrunden und Spielenachmittage, statt. Neben der Terrasse lädt ein großer Garten zum Sitzen und Spazieren ein.
Anspruch auf Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Anspruch darauf haben Sie zum Beispiel, wenn
- Ihre Pflege zu Hause im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung noch nicht sichergestellt ist,
- die pflegende Person erkrankt ist oder
- sie in den Urlaub fährt.
Unsere Leistungen
Uns ist wichtig, dass sich unsere Gäste bei uns wohlfühlen. Wir bieten Ihnen:
- Pflege und Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte
- individuelle und aktivierende Grund- und Behandlungspflege
- therapeutische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung
- täglich vier Mahlzeiten und Getränke.
Die ärztliche Betreuung während Ihres Aufenthaltes übernimmt in der Regel Ihr*e Hausärzt*in.
Weitere Dienstleistungen wie Friseur und Fußpflege organisieren wir gern auf Wunsch. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Kurzzeitpflege
Kosten & Finanzierung
Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht für bis zu 8 Wochen im Jahr allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Die Höhe beträgt bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr und umfasst Pflege und Betreuung.
Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege verringert sich entsprechend.
Der verbleibende Kostenanteil für Unterkunft, Verpflegung und betriebsnotwendige Investitionen muss selbst finanziert werden. Zur Deckung kann unter anderem der Entlastungsbetrag der gesetzlichen Pflegeversicherung in Höhe von 125 Euro monatlich verwendet werden.
Weiterführende Hilfen
Wir klären gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen, welche Unterstützung im Anschluss an die Kurzzeitpflege in Frage kommt. Neben der stationären Pflege gibt es auch die Möglichkeit der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
Im Falle schwerer, lebensbegrenzender Erkrankungen stellen wir Kontakt zu einem Hospiz oder einem SAPV-Team her, das in der eigenen Häuslichkeit unterstützt.
Für Sie zum Download
Entgelte: Kurzzeitpflegepdf · 243 KB
Einrichtungskonzept: Kurzzeitpflegepdf · 605 KB