Unser Selbstverständnis
Der Schutz des Kindeswohls steht an erster Stelle – dieses berufliche und pädagogische Selbstverständnis hat für uns in der Johannesstift Diakonie Jugendhilfe oberste Priorität. Wir verstehen es als unsere Pflicht, die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu wahren und sie vor Verletzungen ihrer psychischen und physischen Integrität zu schützen.
Mädchen und Jungen, die in unseren Einrichtungen und Angeboten betreut werden, befinden sich unseren Mitarbeitenden gegenüber in einem Abhängigkeitsverhältnis. Mit unserer Tätigkeit haben wir die Verantwortung dafür übernommen, die physische und psychische Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, die bei uns leben und lernen. Viele junge Menschen mussten bereits körperliche und seelische Verletzungen erfahren, deshalb ist es umso wichtiger ihnen bei uns in der Jugendhilfe einen möglichst sicheren Ort zu schaffen.
Leitfaden zum Handeln bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Um den Schutz des Kindeswohls gewährleisten zu können, haben wir einen verbindlichen Leitfaden entwickelt, der die Handlungsschritte bei vermuteter Kindeswohlgefährdung beschreibt und dokumentiert.
Kinderschutzfachkräfte
Gezielt ausgebildete Kinderschutzberater*innen („insoweit erfahrene Fachkräfte“ i. S. d. § 8a SGB VIII) unterstützen alle pädagogischen Fachkräfte bei Gefährdungsbeurteilungen. „Kinderschutzbeauftragte“ in den einzelnen Einrichtungen vor Ort sensibilisieren ihre Kolleg*innen für Fragen des Kinderschutzes im pädagogischen Alltag der Einrichtung.
Schutzkonzepte
Alle Einrichtungen haben Schutzkonzepte entwickelt, damit die bei uns betreuten Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen vor Gefährdungen geschützt sind. Dabei reichen die Aspekte von körperlicher und psychischer Gewalt (körperliche Übergriffe, Mobbing, Ausgrenzung) über strukturelle Gefährdungen (ungesicherte Gefahrenstellen, unzureichende Beaufsichtigung, unzureichende Handlungskompetenz der pädagogischen Fachkräfte) bis hin zu Fragen von Teilhabe und Mitbestimmung.
Reflexion
In der Jugendhilfe findet Erziehung oft in konflikthaften und emotional aufgeladenen Situationen statt. Pädagogische Fachkräfte müssen häufig unter hohem Druck entscheiden und handeln. Uns ist bewusst, dass Fehler in diesen Situationen eher passieren können. Im Einzelfall kann es zu Situationen kommen, bei denen Teilhabe eingeschränkt wird oder ein Kind zu seinem eigenen Schutz in seinen Rechten beschnitten werden muss. Umso wichtiger ist es dann, diese Situationen in Supervision oder kollegialer Beratung aufzuarbeiten, um Handeln begründbar und nachvollziehbar zu machen. Indem wir reflektieren, können wir in ähnlichen Situationen künftig angemessener handeln.
Verhaltensampeln
In vielen Einrichtungen gibt es sogenannte „Verhaltensampeln“, die aus Erfahrungen der pädagogischen Praxis entwickelt wurden. Sie verdeutlichen, welche pädagogischen Interventionen und Maßnahmen im Sinne des Kindeswohls und der Kinderrechte zulässig, angemessen und akzeptiert sind und welche nicht.
Beschwerdemöglichkeiten
Für die gesamte Johannesstift Diakonie Jugendhilfe gibt es ein allgemeines Beschwerdemanagement, das den grundsätzlichen Umgang mit Beschwerden regelt. Darüber hinaus haben die Einrichtungen geregelt, auf welchen Wegen und mit welchen Mitteln sich die betreuten Kinder und Jugendlichen in eigenen Angelegenheiten beschweren können.