Da sich Erwartungen ändern, hinterfragen und überprüfen wir unsere Arbeitsabläufe und Arbeitsergebnisse kontinuierlich und passen diese an. Neben eigenen Kontrollen ist uns auch die objektive Beurteilung durch externe Gutachter wie dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wichtig.
Qualitätsindikatoren gemäß § 113 SGB XI
Alle stationären Pflegeeinrichtungen erheben in sechsmonatigem Abstand festgelegte Qualitätsdaten (Indikatoren) und übermitteln diese an eine fachlich unabhängige Datenauswertungsstelle, welche die Daten statistisch prüft und auswertet.
Qualitätsindikatoren stehen für zehn Themenbereiche zur Verfügung, wie zum Beispiel Erhalt von Selbständigkeit und Mobilität sowie Entstehung eines Dekubitus, für die die Versorgungsqualität bewertet wird.
Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen gemäß §§ 114 f. SGB XI
Die Qualität der Pflege und Betreuung wird regelhaft einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Prüfdienst) geprüft.
Beurteilung durch die Heimaufsicht
Die Heimaufsicht überprüft wiederkehrend und anlassbezogen die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes in unserer Einrichtung.