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Gut vorbereitet auf die Entlassung

Nach Ihrer Krankenhausbehandlung können mitunter weitere medizinische oder pflegerische Versorgungen nötig sein. Unser Ziel ist es, Sie bei Bedarf in eine lückenlose Weiterbehandlung zu entlassen. Dafür stimmen Pflegekräfte, Ärzt*innen und der Sozialdienst gemeinsam Ihren persönlichen Pflege- und Behandlungsbedarf ab.

Entlassmanagement im Evangelischen Krankenhaus Hubertus

Patient*inneninformation nach §39 Abs. 1a SGB V
Wenn Ihre Krankenhausbehandlung abgeschlossen ist, erfolgt Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus. Um das Behandlungsergebnis zu sichern, ist mitunter auch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung weitere Unterstützung erforderlich. Solch eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung sein, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Die Unterstützung kann auch die Übernahme von Terminvereinbarungen bei weiterbehandelnden Ärzt*innen oder weiterversorgenden Pflegediensten sowie die Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse bedeuten.

Wir als Krankenhaus sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Entlassung vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, Ihnen eine lückenlose Anschlussversorgung zu organisieren. Dazu stellen wir fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leiten diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein.

Ist es für Ihre unmittelbare Anschlussversorgung erforderlich, dann können wir Ihnen in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und häusliche Krankenpflege verordnen oder die Arbeitsunfähigkeit feststellen.

Sie werden immer über die Maßnahmen des Entlassmanagements informiert. Gemeinsam stimmen wir die geplanten Maßnahmen mit Ihnen ab. Auf Ihren Wunsch beziehen wir auch gerne Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen mit ein.

Um Ihnen eine adäquate Anschlussversorgung gewährleisten zu können, werden wir im Bedarfsfall bereits während Ihres Krankenhausaufenthaltes Kontakt zu beispielsweise externen Ärzt*innen oder Therapeut*innen aufnehmen. Hierzu wird es notwendig sein, Ihre Patient*innendaten an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch Ihre schriftliche Einwilligung als Patient*in voraus. Im Behandlungsvertrag werden Sie aus diesem Grund eine Einwilligungserklärung finden, mit der Sie Ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung erklären können ebenso wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse und der damit verbundenen Datenübermittlung. Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung des*der Patient*in in schriftlicher Form vorliegen muss.

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzt*innen beziehungsweise Einrichtungen oder ermächtigte Ärzt*innen beziehungsweise Einrichtungen übertragen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für Ihre gegebenenfalls erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden Sie gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Ablauf der Entlassung

Ihre Entlassung erfolgt bis spätestens 11:00 Uhr.

Am Tag der Entlassung erhalten Sie einen vorläufigen Entlassungsbericht, einen aktuellen Medikamentenplan für die ärztliche Weiterbehandlung sowie bei Bedarf eine Aufenthaltsbescheinigung.

Mit Freunden oder Angehörigen
Bitte informieren Sie Ihre Kontaktperson über den Zeitpunkt Ihrer Entlassung.

Mit dem Taxi
Wenn Sie mit dem Taxi nach Hause fahren möchten, kann Ihnen unser Personal an der Pforte gerne einen Wagen bestellen.

Mit dem Krankentransport
Wenn notwendig, organisieren wir für Sie einen Krankentransport. Bitte sprechen Sie dafür die Ärzt*innen auf Ihrer Station an.

Wenn Sie kein Entlassmanagement in Anspruch nehmen möchten

Wenn Sie als Patient*in kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen Sie keine Einwilligung. Sollte trotzdem Bedarf bestehen, aber kein Entlassmanagement durchgeführt werden können, kann dies dazu führen, dass Ihre Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen können. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Wenn Sie eine bereits erteilte Einwilligung widerrufen möchten:

Haben Sie bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können Sie diese jederzeit schriftlich widerrufen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären Sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären Sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.
Kontaktperson

Ansprechpartnerin

Portrait Petra Kurpik
Petra Kurpik
Pflegedirektorin
Pflegedirektorin

Petra Kurpik

Evangelisches Krankenhaus Hubertus Evangelisches Krankenhaus Hubertus

Diplom-Pflegewirtin

Diplom-Pflegewirtin
030 81008-455030 81008-455petra.kurpik@jsd.de

Kontakt

Außenansicht des Evangelischen Krankenhauses Hubertus

Adresse

Evangelisches Krankenhaus Hubertus
Spanische Allee 10-14
14129 Berlin

Fax

030 81008-333

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