Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder vorausschauend seine Vorstellungen und Wünsche für das Lebensende formulieren.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, helfen Ihnen die Sozialarbeiterin des Hospizes Silvia Drömmer sowie die Koordinatoren des Ambulanten Hospizdienstes gerne weiter.
Nähere Informationen zum Thema Betreuungsrecht sowie Formulare für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bietet der Internetauftritt des Bundesministeriums der Justiz.
Informationen zu Patientenverfügungen aus christlich-diakonischer Sicht bieten der Diakonie Bundesverband sowie die Evangelische Kirche Deutschland.
Hospizbewegung in Deutschland
Der Internetauftritt des Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verbandes informiert ausführlich über die Hospizbewegung und die Hospizversorgung in Deutschland.