Telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch (bitte nach telefonischer Terminvereinbarung) erläutert unsere Sozialarbeiterin mit Ihnen die Aufnahmevoraussetzungen. Gerne nimmt sie sich Zeit, das Paul Gerhardt Hospiz zu zeigen.
Sie berät zu möglichen Alternativen und diesbezüglich auftretenden Fragen (z. B. SGB XI Pflegeversicherung oder SGB V Krankenversicherung) und vermittelt entsprechende Angebote (palliativmedizinische Ärzte und Pflegedienste, ambulante Hospizdienste). Sie beantragt für Sie die Kostenübernahme für den Hospizaufenthalt bei der jeweiligen Kranken- und Pflegeversicherung.
Während eines Aufenthaltes in unserem Hause ist sie Ansprechpartnerin für die Gäste und deren Angehörige und unterstützt bei individuellen Problemen. Dies können z. B. sozialrechtliche Fragen sein, oder ganz persönliche Schwierigkeiten im Umgang mit der belastenden Lebenssituation (Abschied, Trauer, Überbelastung, Angst, Krise). Im gemeinsamen Gespräch können Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Gerne vermittelt sie Ihnen auch weitere professionelle Ansprechpartner innerhalb und außerhalb des Hospizes (z. B. individuelle Seelsorge und Trauergruppen).
Beratung & Unterstützung
Aufnahme ins Hospiz
In ein stationäres Hospiz aufgenommen werden, kann jede Patientin und jeder Patient mit einer Erkrankung,
- die fortschreitet
- bei der Heilung ausgeschlossen ist
- die eine palliativmedizinische Behandlung notwendig macht oder wünschenswert erscheinen lässt
- die eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt
- die eine Krankenhausbehandlung nicht erfordert.
Es muss der Wunsch einer Patientin oder eines Patienten sein, in einem stationären Hospiz aufgenommen zu werden (Freiwilligkeit). Vor der Aufnahme in das stationäre Hospiz sollten außerdem Möglichkeiten der Spezialisierten Ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung (SAPV) im eigenen Zuhause mit Hilfe der Familie geprüft werden. Entsprechende Angebote können von uns vermittelt werden.
Eine unverbindliche Besichtigung oder Anmeldung vorab durch Patientinnen und Patienten oder Familienangehörige kann jederzeit erfolgen. Bitte machen Sie einen Besuchstermin mit uns aus!
Die Krankenkassen unterstützen die Aufnahme im Hospiz bei
- Krebserkrankungen
- Erkrankungen des Nervensystems mit fortschreitenden Lähmungen
- Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungs- oder Lungenerkrankung
- Vollbild von AIDS
Bei einem bereits vorhandenen Platz in einer Pflegeeinrichtung ist die Verlegung in ein Hospiz leider von Seiten der Krankenkassen aus nicht möglich.
Kosten für den Hospizaufenthalt
Der Aufenthalt im Hospiz ist für den Gast ist kostenfrei. Bei gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Gästen werden die Kosten nach Antragstellung, bei Vorliegen der entsprechenden Hospizindikation, zu 95 Prozent durch die Kranken- und Pflegekasse übernommen. Da allerdings die verbleibenden 5 Prozent der Kosten durch das Hospiz selbst aufzubringen sind, sind wir auf Sachspenden oder Zeitspenden in Form von Ehrenamt angewiesen, um die Existenz unserer Einrichtung zu sichern.