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Was sind die Beratungsschwerpunkte?
Pflegegrad 1
- Keine Pflicht, freiwillige Beratung möglich
- Themen:
- Alltagsunterstützung und Entlastungsleistungen (125 € monatlich)
- Niedrigschwellige Angebote (z. B. Haushaltshilfe, Tagesbetreuung)
- Tipps zur Antragstellung für Höherstufung
- Wohnraumanpassung, Hilfsmittel
- Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft.
- Empfehlungen für einfache Hilfsmittel, z. B. Haltegriffe, Duschhocker oder Pflegebett.
- Tipps für die Entlastung pflegender Angehöriger durch stundenweise Pflege oder Kurzzeitpflege.
- Anleitung der Angehörigen bei der Durchführung von Pflegetätigkeiten, z. B. Lagerung oder Medikamentengabe.
Pflegegrad 2 und 3
- Pflicht zur Beratung alle 6 Monate
- Schwerpunkte:
- Überprüfung der Pflege zu Hause: klappt es mit Angehörigen oder Pflegedienst?
- Anleitung von Angehörigen bei Pflegehandlungen
- Infos zu Kombinationsleistungen (Pflegegeld + Pflegesachleistung)
- Hilfsmittelversorgung (z. B. Pflegebett, Rollator, Badewannenlift)
- Entlastungsangebote: Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege
- Aufklärung über Ansprüche aus der Pflegeversicherung
Pflegegrad 4 und 5
- Pflicht zur Beratung alle 3 Monate (weil Pflegebedürftigkeit höher)
- Schwerpunkte:
- Überprüfung der Pflegequalität (intensivere Begleitung)
- Spezialisierte Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
- Organisation von 24-Stunden-Pflege oder höherem Betreuungsbedarf
- Beratung zu stationären Alternativen (z. B. Kurzzeit- oder Dauerpflege)
- Entlastung der Angehörigen (Verhinderungspflege, Pflegezeit, Familienpflegezeit)
- Austausch über psychische Belastung der Angehörigen
Praxis-Beispiele
Frau M., Pflegegrad 2:
Durch die Pflegeberatung erhielt sie Tipps zur sicheren Lagerung ihres Vaters und Empfehlungen für Hilfsmittel, wie ein höhenverstellbares Pflegebett und Haltegriffe im Badezimmer.
Herr K., Pflegegrad 3:
Die Beratung zeigte, dass zusätzlich zur Grundpflege auch stundenweise Tagespflege sinnvoll ist. Der Pflegedienst führte Schulungen für die Tochter durch, damit sie die Medikamentengabe und Mobilisierung sicher übernehmen kann.
Tipps für Pflegebedürftige und Angehörige
- Vorbereitung: Notieren Sie aktuelle Herausforderungen und Fragen aus dem Pflegealltag.
- Hilfsmittel: Prüfen Sie regelmäßig, ob vorhandene Hilfsmittel noch passend sind oder ergänzt werden müssen.
- Entlastung: Nutzen Sie Kurzzeitpflege, Tagespflege oder stundenweise Unterstützung, um Überlastung zu vermeiden.
- Dokumentation: Halten Sie Pflegeabläufe, Veränderungen im Gesundheitszustand und Maßnahmen für die Pflegekasse fest.
- Regelmäßige Beratung: Beratungsgespräche nach §37 SGB XI sollten regelmäßig wahrgenommen werden, um die Pflege kontinuierlich zu optimieren.


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