Telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch nach telefonischer Terminvereinbarung bespricht unsere Sozialarbeiterin mit Ihnen die Aufnahmevoraussetzungen. Gerne nimmt sie sich Zeit, das Hospiz zu zeigen.
Sie berät zu möglichen Alternativen und diesbezüglich auftretenden Fragen (z. B. SGB XI Pflegeversicherung oder SGB V Krankenversicherung) und vermittelt entsprechende Angebote wie palliativmedizinische Ärzt*innen und Pflegedienste und ambulante Hospizdienste. Wir beantragen in Ihrem Namen die Kostenübernahme für den Hospizaufenthalt bei der jeweiligen Kranken- und Pflegeversicherung.
Während des Aufenthaltes in unserem Hause stehen unsere Sozialarbeiterin und unsere Seelsorgerin Gästen und Angehörigen zur Seite und unterstützten bei Fragen oder auftretenden Problemen, wie beispielsweise bei sozialrechtlichen Unklarheiten oder persönlichen Schwierigkeiten im Umgang mit Abschied, Trauer, Überbelastung, Angst und Krise. Im gemeinsamen Gespräch können Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Gerne vermitteln wir Ihnen auch weitere professionelle Ansprechpartner*innen, wie beispielsweise Trauergruppen. Sollten von Ihnen gewünschte Hilfsangebote nicht vorhanden sein, vermitteln wir gerne Kontakte auch außerhalb des Hospizes.
Aufnahme ins Hospiz
In ein stationäres Hospiz aufgenommen werden kann jede*r Patient*in mit einer Erkrankung,
- die fortschreitet,
- bei der Heilung ausgeschlossen ist,
- die eine palliativmedizinische Behandlung notwendig macht oder wünschenswert erscheinen lässt,
- die eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt,
- die eine Krankenhausbehandlung nicht erfordert.
Es muss der Wunsch eines*r Patient*in sein, in ein stationäres Hospiz aufgenommen zu werden (Freiwilligkeit). Vor der Aufnahme sollten auch die Möglichkeiten der Spezialisierten Ambulanten Hospizversorgung (SAPV) im eigenen Zuhause mit Hilfe der Familie geprüft werden. Es gilt die Regel: ambulant vor stationär.
Eine unverbindliche Besichtigung oder Anmeldung vorab durch Patient*innen oder Familienangehörige kann jederzeit erfolgen. Bitte machen Sie einen Besuchstermin mit uns aus!
Die Krankenkassen unterstützen die Aufnahme im Hospiz bei
- Krebserkrankungen
- Erkrankungen des Nervensystems mit fortschreitenden Lähmungen
- Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungs- oder Lungenerkrankung
- Vollbild von AIDS
Bei einem bereits vorhandenen Platz in einer Pflegeeinrichtung ist die Verlegung in ein Hospiz von Seiten der Krankenkassen nicht selbstverständlich möglich, sondern muss in einer Einzelfallentscheidung von der zuständigen Krankenkasse geprüft werden.
Kosten für den Hospizaufenthalt
Der Aufenthalt für den Gast ist kostenfrei. Bei gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Gästen werden die Kosten nach Antragstellung, bei Vorliegen der entsprechenden Hospizindikation, zu 95 Prozent durch die Kranken- und Pflegekasse übernommen. Die verbleibenden 5 Prozent der Kosten müssen durch das Hospiz selbst aufgebracht werden. Aus diesem Grund freuen wir uns über Geld-, Sach- oder Zeitspenden in Form von ehrenamtlichem Engagement. So können wir die langfristige Existenz unserer Einrichtung sichern.