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Johannesstift Diakonie
Eine Milliarde Euro für Vivantes – Nichts für uns!

Eine Milliarde Euro für Vivantes – Nichts für uns!

Johannesstift Diakonie unterstützt Klageschrift der DRK Kliniken gegen Berliner Senat

Zwei Mitarbeiterinnen der Johannesstift Diakonie halten ein Schild mit der Aufschrift "Starke Krankenhäuser müssen investieren".
2023-07-24

24. Juli 2023: Die Berliner Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra (SPD), erhielt heute Mittag eine Klageschrift gegen die Wettbewerbsverzerrung durch die Zahlungen des Berliner Senats an den landeseigenen Klinikkonzern Vivantes. Klägerin sind die DRK Kliniken Berlin Köpenick, stellvertretend für rund 30 freigemeinnützige und private Träger. Die Aktion „Ein gesundes Berlin – nicht ohne uns“ wurde jahrelang vorbereitet. Ziel der Klage ist eine finanzielle Gleichbehandlung aller Träger in Berlin.

Kliniken werden nicht gleich behandelt

Zum Hintergrund: In Berlin werden die Krankenhäuser vom Senat ungleich behandelt. Konkret bedeutet dies, dass der landeseigene Klinikkonzern Vivantes in den Jahren 2019 bis 2023 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 740 Mio. Euro für Verlustausgleiche und Investitionsfinanzierungen aus dem Berliner Landeshaushalt erhalten hat. Im vergangenen Jahr wurden vom Senat weitere Finanzierungen bis 2026 in Höhe von 264 Mio. EUR bereits geplant.

Die Gesamtsumme der Sonderfinanzierungen für Vivantes beläuft sich somit auf eine MILLIARDE Euro. Freigemeinnützigen und privaten Kliniken bekommen NICHTS!

Die pauschalen Fördermittel, die das Land im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Investitionsfinanzierung für alle Berliner Krankenhäuser bereitstellt, sind bei Weitem nicht ausreichend, um die erforderlichen Investitionen zu decken. Folglich stellen die Sonderfinanzierungen, die noch dazu aus Steuergeldern geleistet werden, eine deutliche Verzerrung des Wettbewerbs dar. Dies wird von den Krankenhausträgern im gemeinnützigen und privaten Sektor nicht länger toleriert.

Grafik zu Ausgleichszahlungen durch das Land Berlin an Berliner Krankenhäuser
Die Grafik zeigt die Ausgleichszahlungen durch das Land Berlin an Berliner Krankenhäuser bis 2023. Bis 2026 sollen weitere 264 Millionen Euro an Vivantes gezahlt werden.

Nachdem zahlreiche Gesprächsangebote an den Senat erfolglos waren, haben sich die Johannesstift Diakonie und die anderen Krankenhausträger in Berlin zusammengeschlossen, um rechtliche Schritte gegen diese Ungleichbehandlung einzuleiten. Stellvertretend für die Trägergemeinschaft werden die DRK Kliniken eine Klage gegen das Land Berlin einreichen, um die Sonderfinanzierungen für Vivantes zu stoppen. Die Prozessführung wird in Absprache zwischen den DRK Kliniken und der Trägergemeinschaft erfolgen. Die Prozesskosten gemeinsam getragen werden.

Fairer Wettbewerb angestrebt

Für Andreas Mörsberger, Sprecher des Vorstandes der JSD, ist diese Aktion ein wichtiges Vorgehen für die zukünftige medizinische Versorgung der Menschen in und um Berlin: „Es geht darum, die Gleichbehandlung aller Krankenhäuser in Berlin, unabhängig von der Trägerstruktur, sicherzustellen. Die angespannte Wirtschaftslage trifft alle Häuser. Durch die zusätzlichen Finanzmittel in Milliardenhöhe hat der landeseigene Konzern Vivantes einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den gemeinnützigen und privaten Trägern. Problematisch ist zudem, dass durch diese Sonderfinanzierungen auch Betriebsverluste ausgeglichen werden, die augenscheinlich durch einen Fallzahlrückgang von rund 30 Prozent gegenüber 2019 verursacht werden. Die Versorgung dieser Fälle wird von den nicht-öffentlichen Krankenhäusern aufgefangen. Schon aus diesem Grund ist eine Sonderfinanzierung nicht gerechtfertigt.“

Alle Gespräche gescheitert

Die mit der Klage angestrebte Gleichbehandlung soll wieder einen fairen Wettbewerb herstellen. Andreas Mörsberger weiter: „Seit 2019 versuchen die Träger mit den zuständigen Senatsverwaltungen ins Gespräch zu kommen und eine Lösung für diese Problematik zu finden. Da diese Bemühungen immer wieder gescheitert sind, verbleibt leider nur noch der Weg einer juristischen Klärung.“

Gruppenfoto von neun Personen vor einem roten Backsteingebäude
Ein großer Schritt braucht Zuversicht: Die Vertreter*innen der Berliner Krankenhauslandschaft nach dem Termin mit der Gesundheitssenatorin.

Senat hat Zeit bis August

Der Senatsverwaltung wird eine angemessene Zeit eingeräumt, sich zur Klage zu positionieren: So wird die Klage beim Verwaltungsgericht erst im August 2023 eingereicht. Ziel ist es, weiterhin mit den zuständigen Senatsverwaltungen einen tragfähigen Kompromiss zu erzielen, um eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden.

Klage gegen Sonderzahlungen

Die Klage selbst richtet sich übrigens ausschließlich gegen die Sonderzahlungen des Landes für Vivantes, die aufgrund eines Betrauungsaktes fließen. Für die Jahre 2019 bis 2021 sind insgesamt als Defizitausgleich und für zusätzliche Investitionen 386,75 Millionen Euro gezahlt worden, im Haushaltsplan 2022/2023 sind insgesamt 353,2 Millionen Euro allein für Vivantes vorgesehen. Die geplanten Zahlungen bis 2026 sind dabei noch nicht berücksichtigt. Bei Klageeinreichung wird das Verwaltungsgericht zunächst zu prüfen haben, inwiefern die zusätzlichen Leistungen in Hinblick auf das Grundgesetz (Berufsfreiheit und Gleichbehandlungsgrundsatz), das EU-Beihilferecht, das Krankenhausfinanzierungsgesetz und die Vorgaben zur Haushaltsplanung rechtens sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Landingpage:
www.drk-kliniken-berlin.de/nicht-ohne-uns

Über die Johannesstift Diakonie

Die Johannesstift Diakonie gAG ist das größte konfessionelle Gesundheits- und Sozialunternehmen in der Region Berlin und Nordostdeutschland. Über 11.400 Mitarbeitende leisten moderne Medizin, zugewandte Betreuung und Beratung im Einklang mit den christlich-diakonischen Werten des Unternehmens. Der Träger betreibt Einrichtungen in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Niedersachsen mit einem vielfältigen Angebot in den Bereichen:

  • Krankenhäuser und ambulante Versorgungszentren
  • Pflege- und Wohneinrichtungen sowie Hospize
  • Behindertenhilfe
  • Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
  • Arbeit, Beschäftigung und Soziales
  • Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ergotherapie
  • Dienstleistungen für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen