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Pflegeberatunggespräch §37 SGB XI Berlin zum Pflegegeld

Pflegegeldempfänger in Berlin sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach §37 SGB XI wahrzunehmen. Diese Pflichtberatung sichert nicht nur die fachgerechte Pflege, sondern schützt vor Kürzungen des Pflegegeldes. Sie umfasst Beratung, Dokumentation und praktische Empfehlungen zur häuslichen Pflege.

Warum ist die Pflegeberatung wichtig?

Die Pflegekasse kontrolliert die ordnungsgemäße Pflege über die Beratung. Ein fehlender Beratungseinsatz kann zur Kürzung oder sogar Streichung des Pflegegeldes führen. Die Beratung hilft zudem, Überlastungen der Angehörigen zu vermeiden und eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Ziele der Beratung:

  • Überprüfung der Pflegequalität
  • Unterstützung der pflegenden Angehörigen
  • Hinweise auf Pflegehilfsmittel und Entlastungsangebote
  • Dokumentation für die Pflegekasse als Nachweis

Ablauf der Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger

  1. Terminvereinbarung mit einem zugelassenen Pflegedienst
    Der Pflegedienst führt den Beratungseinsatz vor Ort durch.
    Dauer: ca. 45–60 Minuten.
  2. Analyse der häuslichen Pflegesituation
    Begutachtung der Wohnung auf Sicherheit und Barrierefreiheit
    Erfassung der pflegerischen Tätigkeiten
    Prüfung der Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Haltegriffe, Notrufsystem)
  3. Beratung und Empfehlungen für die Pflege
    Anpassung der Pflegemaßnahmen
    Hinweise auf Entlastungsdienste, Tagespflege oder Kurzzeitpflege
    Empfehlungen für weitere Hilfsmittel
  4. Dokumentation für die Pflegekasse
    Das Beratungsprotokoll dient als Nachweis über die Durchführung
    Sicherung des Anspruchs auf Pflegegeld

Praxis-Beispiele

Frau S. (Pflegegrad 2): Sie erhält Beratung zur sicheren Lagerung und Mobilisation ihres Mannes. Der Pflegedienst empfiehlt ein höhenverstellbares Pflegebett und einen Rollator. Das Protokoll wird der Pflegekasse übermittelt, und Frau S. sichert sich die Auszahlung des Pflegegeldes.

Herr T. (Pflegegrad 3): Seine Tochter übernimmt die Pflege. Im Beratungsgespräch werden Entlastungsmöglichkeiten wie stundenweise ambulante Pflege oder Tagespflege vorgeschlagen, um ihre Belastung zu reduzieren.

Tipps für Pflegegeldempfänger

  1. Unterlagen bereithalten: Pflegegrad-Bescheid, Medikationsliste, vorhandene Hilfsmittel
  2. Fragen vorbereiten: Alles, was im Pflegealltag Probleme macht, sollte angesprochen werden
  3. Regelmäßige Beratung: Damit die Pflegekasse keine Kürzungen vornimmt
  4. Dokumentation prüfen: Das Protokoll des Pflegedienstes muss vollständig und korrekt sein
  5. Entlastungsangebote nutzen: Pflegekurse, Tagespflege und Kurzzeitpflege helfen pflegenden Angehörigen

Gesetzlicher Hintergrund

§37 SGB XI – Pflegeberatung (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, aktueller Stand 2025 - gesetze-im-internet.de)

“Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach §37 SGB XI erhalten, haben Anspruch auf eine unabhängige, kostenlose Pflegeberatung durch eine zugelassene Pflegeberatungstelle oder Pflegedienste. Die Beratung dient der Sicherstellung einer angemessenen häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.”

Weiterführende offizielle Informationen finden Sie hier.

 

Download "Flyer: Pflegegeld? Dann ist der Beratungsbesuch Pflicht!"