Im Sozialbetrieb WERTRAUM bekommen Sie eine Chance, sinnvolle Aufgaben und die Gewissheit, dass ihre Arbeit wertgeschätzt wird. In unseren Papier- und Textilwerkstätten haben Sie die Möglichkeit
- ohne (anerkannte) Ausbildung oder einen Schulabschluss
- und/oder mit dem einen oder anderen Handicap zu arbeiten.
- Wir coachen Sie zu beruflichen, formalen und familiären Fragen.
- Wir finden Ihre Fähigkeiten und stärken diese gemeinsam.
Unsere Sprechstunde
Beratung vor Ort
Die Wille - Müllerstraße 56-58, 13349 Berlin
Wir beraten persönlich, unkompliziert und ohne Termin zu den Themen:
- Arbeit
- Ausbildung
- Qualifizierung
- Unterstützungsbedarf in allen Lebenslagen
Orte:
- Die Wille – Müllerstraße 56-58, 13349 Berlin
- Die Wille – Silbersteinstraße 29-33, 12051 Berlin
Team Jobcoaching
Sprechzeiten
Mittwoch | 09:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr |
Maßnahme zur Aktivierung und Eingliederung (MAE)
Sie bleiben im Bezug des ALG II und erhalten eine Mehraufwandsentschädigung von derzeit 2,00 Euro je beschäftigter Stunde.
Diese Maßnahmen dauern im Allgemeinen 6 Monate. Sie sind bis zu 30 Stunden pro Woche im Einsatz. Die Zugangsvoraussetzung ist der Bezug von ALG II (Hartz IV).
Wir führen in folgenden Berliner Bezirken Beschäftigungsmaßnahmen durch:
- Spandau
- Neukölln
- Mitte
Teilhabechancengesetz, § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Am 1.1.2019 ist das neue Gesetz in Kraft getreten.
§ 16i SGB II richtet sich an sehr arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die bisher nicht nachhaltig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Vorrangiges Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen. Darüber hinaus soll die öffentlich geförderte Beschäftigung so angelegt sein, dass die Beschäftigungsfähigkeit verbessert und mittel- bis langfristig Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Den Mitarbeitenden sollen längerfristige teilhabeorientierte Beschäftigungsperspektiven eröffnet werden.
Zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt können Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.
Die Wille bietet in den Werkstätten ihres Sozialbetriebes WERTRAUM insgesamt 22 Menschen einen Arbeitsplatz im Rahmen der neuen Gesetzgebung. Mit Unterstützung des Berliner Senates, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales setzen wir ein berlinweites Projekt, sowie ein Projekt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf um. Derzeit sind alle Stellen besetzt.
Für Sie zum Download
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Maßnahme Sozialhelfer*in: Einblick in… pdf · 51 KB
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