Ihr Anspruch
Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung und Teil der stationären Pflege. Anspruch darauf haben Sie zum Beispiel, wenn:
- Ihre Pflege zu Hause im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung noch nicht sichergestellt ist
- die pflegende Person erkrankt ist oder
- sie in den Urlaub fährt.
Unsere Leistungen
Uns ist wichtig, dass sich unsere Gäste bei uns wohlfühlen. Wir bieten Ihnen
- Pflege und Betreuung rund um die Uhr
- Teilnahme an den Veranstaltungen in der Einrichtung
- individuelle und aktivierende Grund- und Behandlungspflege
- therapeutische Maßnahmen wie Ergotherapie nach ärztlicher Verordnung
- täglich fünf Mahlzeiten und Getränke.
Die ärztliche Betreuung während Ihres Aufenthaltes übernimmt in der Regel Ihre Hausarztpraxis.
Weitere Dienstleistungen wie Friseur und Fußpflege organisieren wir gern auf Wunsch. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Das Angebot und die Leistungen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege entsprechen denen der Langzeitpflege.
Kosten & Finanzierung
Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Die Höhe beträgt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr und umfasst Kosten für die Pflege und Betreuung.
Die verbleibenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst finanziert werden.
Zur Deckung kann der Entlastungsbetrag der gesetzlichen Pflegeversicherung, in Höhe von 125 Euro monatlich, verwendet werden.
Wir klären gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen, welche Unterstützung im Anschluss an die Kurzzeitpflege in Frage kommt. Neben der stationären Pflege gibt es zum Beispiel die Möglichkeit der Pflege durch unseren ambulanten Pflegedienst.