Wir beraten Sie bei ethischen Fragen
Unsere Ethikberatung hilft Ratsuchenden bei Konfliktsituationen. Gemeinsam mit allen an der Behandlung beteiligten Personen aus verschiedenen Fachdisziplinen führen wir ein Gespräch, um die Situation in ihrer Gesamtheit zu beleuchten. Dabei bewerten und beurteilen wir alle relevanten Aspekte, um die bestmögliche Behandlung für unsere Patient*innen zu erzielen.
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Professionelle und vertrauenswürdige Beratung
Die Ethikberatung in der Klinik Amsee bietet in schwierigen Situationen eine wertvolle Unterstützung für Ärzt*innen, Pflegende, Patient*innen und Angehörige. Durch durch den Fortschritt der modernen Medizin rücken ethische Fragen zunehmend in den Vordergrund. Nicht jede medizinisch mögliche Behandlung ist für alle Patient*innen im gleichen Umfang sinnvoll und von Nutzen. Insbesondere wenn es um lebensverlängernde Maßnahmen, um Leben und Tod geht, stehen sowohl Patient*innen und Angehörige als auch Mediziner*innen und Pflegende vor schwierigen Entscheidungen.
Eine ethisch besonders schwierige Situation ist gegeben, wenn der Wille des*der Patient*in – oft trotz vorhandener Patient*innenverfügung – nicht eindeutig festgestellt werden kann. Ein Beispiel: Ein*e Patient*in hat verfügt, dass er*sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht. Die medizinische Prognose deutet jedoch darauf hin, dass er*sie sich durch den Einsatz einer solchen Maßnahme erholen und ein lebenswertes Leben führen kann.
Ärzt*innen, Pflegepersonal und Angehörige stehen dann vor der schwierigen Frage: Was ist der Wille des*der Patient*in auf die konkrete Situation bezogen? Hat er*sie eine solche Situation gemeint, als er*sie verfügt hat, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten?
In der Klinik Amsee besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, das Ethikkomitee für eine ethische Fallbesprechung beratend hinzuzuziehen.
Ethikberatung
Wenn ein*e Patient*in selbst nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern, müssen dafür bevollmächtigte Menschen den mutmaßlichen Patient*innenwillen ermitteln. Hierbei kann das professionell in der Kommunikation ausgebildete Ethikkomitee mit den Ethikberater*innen helfen und begleiten.
Beim Erörtern eines ethischen Themas wird die individuelle pflegerische und medizinische Situation beachtet. Alle beteiligten Professionen äußern dabei ihre Ansichten. Dadurch kann der vermutete Wille der Patient*innen so objektiv wie möglich bestimmt werden. Ein wesentliches Merkmal ethischer Beratung ist, dass sie interdisziplinär über mehrere Fachbereiche hinweg erfolgt.
Dabei steht die Frage im Vordergrund: Was ist aus pflegerischer, ärztlicher, sozialer, seelsorglicher und juristischer Sicht das Beste für die*den Patient*in?
Der Blick auf die Situation weitet sich und den Beteiligten wird geholfen, eine unter ethischen Aspekten „gute Entscheidung“ zu treffen.
Ziel der Beratung ist ein Konsens aller Beteiligten. Ethikberatung ist ein Prozess – wenn nötig, finden mehrere Gespräche statt, um alle Aspekte einzubeziehen.
In einigen Fällen besteht trotz einer schriftlichen Willenserklärung des*der Patient*in der Bedarf einer professionellen Begleitung durch das Ethikkomitee. Gemeinsam mit den Angehörigen interpretieren und besprechen wir die Willenserklärung im Kreise des Teams.
Die Ethikberatung entscheidet nicht über das weitere Vorgehen. Die Empfehlung des Ethikkomitees ist rechtlich nicht verbindlich. Ethische Fallbesprechungen dienen der Beratung – die letztendliche Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt auf der medizinischen Ebene bei dem behandelnden Fachpersonal, auf der persönlichen Ebene bei den Patient*innen oder stellvertretend bei den Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreter*innen.
Die Ethikberatung ist insbesondere bei Fragen am Lebensende relevant. Ein wichtiges Thema ist hier der Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen.
Häufig wird auch über eine Änderung des Therapieziels beraten: Soll eine mögliche Heilung der zu behandelnden Person weiterhin das Ziel sein oder ist eine ausschließlich symptomlindernde palliative Behandlung zur Verbesserung der Lebensqualität vorzuziehen?
Nachdem eine Anfrage für eine Fallbesprechung beim Ethikkomitee eingegangen ist, verständigen sich die Mitglieder*innen über das weitere Vorgehen. Wird eine Ethikberatung angesetzt, versammeln sich die Mitglieder*innen des Ethikkomitees zeitnah auf der Station, von der die Anfrage stammt. An der Fallbesprechung nehmen möglichst alle an der Versorgungssituation beteiligten Berufsgruppen teil.
Die höchste ethische Maxime ist die Umsetzung des Willens des*der Patient*in vor dem Hintergrund der medizinischen Situation. Wenn der*die Patient*in diesen nicht mehr äußern kann, muss der mutmaßliche Patient*innenwillen ermittelt werden. Dabei werden Betreuungsvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patient*innenverfügungen berücksichtigt und die Angehörigen beteiligt.
Ethikkomitee
Das Ethikkomitee ist eine Organisationsform der Ethikarbeit. Es setzt sich aus Mitarbeiter*innen möglichst vieler verschiedener Berufsgruppen und Arbeitsbereiche zusammen. Für die Arbeit des Ethikkomitees ist die Mitwirkung von Pflegenden, Ärzt*innen, des psychosozialen Netzwerkes und von Theolog*innen/Seelsorger*innen unerlässlich. Die einzelnen Mitglieder sind in der Moderation ethischer Fallbesprechungen geschult und haben an der Fortbildung Ethikberatung teilgenommen.
In regelmäßigen Treffen bespricht das Ethikkomitee die auftretenden ethischen Fragestellungen im täglichen klinischen Betrieb.
Durch unterschiedliche Perspektiven der beteiligten Berufsgruppen soll eine möglichst ausgewogene und fundierte Handlungsempfehlung gefunden werden.
Mitglieder des Ethikkomitees
- Chefarzt PD Dr. med. habil. Christoph Schäper, Sprecher des Ethikkomitees
- Leif Rother, Seelsorger, stellvertretender Sprecher des Ethikkomitees
- Kathrin Boneß, Stationsleitung der Palliativstation
- Jennifer Rotermund, Sozialarbeiterin
- Christina Röhm, Psychologin
- Saskia Märten, stellv. Stationsleitung der Allgemeinen Pneumologie
Ethikkomitee
Das Ethikkomitee bespricht mit den an der Behandlung beteiligten Personen den Fall aus ethischer Sicht. Bei Bedarf können auch externe Expert*innen wie zum Beispiel Jurist*innen hinzugezogen werden.
Entwicklung von Handlungsempfehlungen
Das Ethikkomitee entwickelt zu häufig wiederkehrenden ethischen Fragestellungen (Beispiele: Umgang mit Patient*innenverfügungen, künstlicher Ernährung am Lebensende) allgemeine Handlungsempfehlungen.
Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu ethischen Themen
Unabhängig von den ethischen Einzelfallbesprechungen bietet das Ethikkomitee niederschwellige Schulungen und Gesprächsrunden an. Hier können Mitarbeitende allgemeine ethische Aspekte des Berufsalltags mit den Ethikberater*innen besprechen.
Das Ethikkomitee steht Mitarbeitenden, Patient*innen und Angehörigen mit Gesprächs- und Beratungsangeboten bei ethischen Fragestellungen zur Seite, die sich bei der Versorgung der Patient*innen ergeben.
Das Ethikkomitee ist nicht zu verwechseln mit der klinischen Ethikkommission. Diese beurteilt Forschungsvorhaben im Rahmen von Arzneimittelstudien nach strengen ethischen Kriterien.
Patient*innenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Es kann jederzeit – durch schwere Krankheit, Alter, durch einen Unfall, aber auch unerwartet - die Situation eintreten, dass wir nicht mehr für uns selbst sprechen und entscheiden können. Durch die vorsorgliche Bekundung des eigenen Willens wird das Selbstbestimmungsrecht der zu behandelnden Person in den Vordergrund gerückt. Für medizinische Entscheidungen sind Vorsorge-Verfügungen wegweisend.
Für Ihre gesundheitliche Vorsorgeplanung können Sie eine Patien*innenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsvollmacht auswählen oder alle miteinander kombinieren.
Vorsorge-Verfügungen
In einer Patient*innenverfügung legen Sie fest, was medizinisch für Sie getan werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden und einwilligen können: Welche medizinischen Eingriffe und Maßnahmen sind von Ihnen ausdrücklich erwünscht? In welchem Fall sollen medizinische Maßnahmen (wie zum Beispiel Wiederbelebung oder künstlicher Ernährung) unterlassen werden?
Eine Patient*innenverfügung ist für alle an Ihrer Behandlung Beteiligten – Ärzt*innen, Pflegende, Angehörige, rechtliche Betreuer oder Gerichte – verbindlich, wenn Ihr Wille in der konkreten Behandlungssituation klar erkennbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass Sie möglichst konkret formulieren. Die Patient*innenverfügung bietet auch die Möglichkeit, Ihre Wertvorstellungen, Ängste und Ihre Haltung zum Leben und Sterben schriftlich festzuhalten. Diese Aspekte Ihrer Persönlichkeit können dem Behandlungsteam wichtige Hinweise auf Ihren Willen liefern.
Die Patient*innenverfügung muss schriftlich verfasst und mit Datum versehen sein.
Mit einer Patient*innenverfügung legen Sie fest, was im Falle, dass Sie nicht mehr selbst bestimmen können, gemacht werden soll. Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in einem solchen Fall für Sie entscheiden und handeln darf. Dies bezieht sich nicht nur auf medizinische Entscheidungen, sondern auch auf die Verwaltung Ihres Vermögens oder die Vertretung in rechtlichen Belangen. Ehepartner oder eigene Kinder sind nicht automatisch bevollmächtigt, Sie zu vertreten. Auch nächste Angehörige müssen explizit durch Sie bevollmächtigt werden.
Wählen Sie eine Person aus Ihrem Umfeld aus, zu der Sie absolutes Vertrauen haben. Am besten besprechen Sie vorab mit demjenigen, ob er bereit ist, Sie zu vertreten. Sprechen Sie mit ihm über Ihre Wünsche und Vorstellungen. Der Bevollmächtigte sollte im Ernstfall gut zu erreichen sein und beispielsweise nicht weit entfernt von Ihrem eigenen Wohnort zu Hause sein.
Haben Sie keine*n gesetzlichen Vertreter*in benannt, leitet das zuständige Gericht ein Verfahren ein, um diesen zu bestimmen.
Wenn Sie niemanden haben, der für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommt, kann eine Betreuungsverfügung für Sie sinnvoll sein. Ist niemand als Bevollmächtigter eingesetzt, springt normalerweise der Staat ein: das Betreuungsgericht bestimmt dann eine*n rechtliche*n Betreuer*in. In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Vorstellungen über das Leben und das Lebensende darlegen: Sind Sie religiös? Mit welchen Angehörigen und Freunden wünschen Sie regelmäßigen Kontakt? Welche Aktivitäten sind Ihnen in Ihrem Alltag wichtig? Sollte lieber ein Mann oder eine Frau die Betreuung übernehmen?
Diese Informationen helfen dem Gericht, eine*n Betreuer*in für Sie auszusuchen. Dieser kann sich so ein Bild von Ihnen machen, um möglichst in Ihrem Sinne zu handeln.
Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich sogar dann, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben: Bei Ehepartnern kann nur derjenige die rechtliche Vertretung übernehmen, der noch nicht hilfsbedürftig ist. Kommt dieser später oder sogar gleichzeitig in die Situation, auf Hilfe angewiesen zu sein, kann eine Betreuungsverfügung den rechtlichen Rahmen regeln.
Kontakt zum Ethikkomitee
Telefon: 03991 158-640
E-Mail: ethikkomitee.amsee(at)jsd.de