Gut versorgt – auch nach dem Aufenthalt
Ziel unseres Entlassungsmanagements ist eine lückenlose Anschlussversorgung und -behandlung nach Ihrem Aufenthalt im Krankenhaus. Gezielt planen und organisieren wir gemeinsam, wie es danach weitergehen soll.
Ablauf
Ihre Entlassung erfolgt bis spätestens 11:00 Uhr.
Am Tag der Entlassung bekommen Sie einen vorläufigen Entlassungsbericht, einen aktuellen Medikamentenplan für die ärztliche Weiterbehandlung sowie eine Aufenthaltsbescheinigung von der für Sie zuständigen Pflegekraft.
- Mit Freunden oder Angehörigen:
Bitte informieren Sie gegebenenfalls die Personen, die Sie abholen, über den Zeitpunkt Ihrer Entlassung. - Mit dem Taxi:
Wenn Sie mit dem Taxi nach Hause fahren möchten, kann Ihnen unser Personal an der Information oder der Pforte gern einen Wagen bestellen. - Mit dem Krankentransport:
Wenn notwendig, organisieren wir für Sie einen Krankentransport. Bitte sprechen Sie dafür rechtzeitig die Pfleger*innen auf Ihrer Station an.
Unterstützung für die Zeit danach
Welche Leistungen gibt es im Rahmen des Entlassungsmanagements?
Wir ermitteln systematisch, ob und welche medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leiten diese schon während des Aufenthaltes ein.
Bei der Organisation von geeigneten Hilfsmitteln, bei der Beantragung einer Pflegestufe, bei der Suche nach einer weiter versorgenden Einrichtung oder eines ambulanten Pflegedienstes sind wir Ihnen gern behilflich. Die Mitarbeitenden des hauseigenen Sozialdienstes sind hierbei für die verschiedenen stationären Nachsorge-Formen zuständig. Die ambulante Weiterversorgung wird durch unsere im Hause tätigen Entlassungskoordinator*innen organisiert.
Falls erforderlich, können in begrenztem Umfang Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel verordnet werden.
Zu beachten ist, dass die Leistungen im Rahmen des Entlassungsmanagements für eine maximale Dauer von sieben Kalendertagen verordnet verordnet werden. Diese sind lediglich zur Überbrückung gedacht, bis Sie oder Ihre Bezugspersonen in der Lage sind, die Weiter- bzw. Anschlussversorgung (zum Beispiel mit Medikamenten) selbst zu organisieren. Hilfe erhalten Sie dabei von Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekassen sowie anderen Unterstützungsdienste.
Wie wird das Entlassungsmanagement eingeleitet?
Bereits bei der Aufnahme werden Sie nach Ihrem schriftlichen Einverständnis gefragt, ob beim Übergang vom Krankenhaus in die weitere Versorgung Unterstützung notwendig ist. In diesem Rahmen dürfen mit Ihrem Einverständnis relevante Informationen an die Nachversorger und Krankenkassen weitergeben werden. Ihre Einwilligungserklärung ist jederzeit widerrufbar und im späteren Verlauf wieder erteilbar, sollte doch noch Unterstützungsbedarf entstehen.
Die Kostenträger werden seitens des Krankenhauses zu den Anforderungen informiert und stellen ihrerseits Informationen und notwendige Unterstützung bei der Entlassungsplanung zur Verfügung.
Wenn kein Entlassungsmanagement in Anspruch genommen werden muss beziehungsweise Sie dieses ablehnen, erteilen Sie entsprechend keine Einwilligung. Folglich werden keine weiteren Maßnahmen stattfinden. Dies kann allerdings dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen nicht rechtzeitig beginnen können.
Bei Rückfragen zum Entlassungsmanagement geben wir oder die jeweilige Kranken-/ Pflegekasse gerne weitere Auskünfte.
Wir möchten sicherstellen, dass Sie auch nach Ihrem Aufenthalt bei uns gut versorgt sind. Daher nehmen wir nach Ihrer Entlassung telefonisch Kontakt mit Ihnen oder Ihren Nachversorgern auf. So können wir unsere koordinierten Maßnahmen kontinuierlich verbessern.
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