Schließen
Suchen & Finden

Wenn man im falschen Körper lebt

Manche Menschen können sich mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde, nicht identifizieren. Die Betroffenen sind fast immer einem großen Leidensdruck ausgesetzt. Eine geschlechtsangleichende Operation – umgangsprachlich als Geschlechtsumwandlung bezeichnet – kann diesen Menschen weiterhelfen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen bei allen Fragen mit Kompetenz und Verständnis zur Seite. Patient*innen außerhalb Berlins bieten wir Betreuung und Nachsorge auch per E-Mail an. 

Zu der russischen Sprachversion der Seite

Geschlechtsangleichende Operationen

In Deutschland gibt es eine Vielzahl transidenter und transsexueller Menschen. Sie haben meist einen langen Leidensweg hinter sich, da viele von ihnen bereits seit ihrer Kindheit die Gewissheit haben, im falschen Körper zu leben. 

Vor einem Eingriff durchlaufen die Betroffenen eine 12- bis 18-monatige Hormon- und Psychotherapie sowie eine Namens- und Personenstandsänderung. Nach einem positiven Gutachten kann im Anschluss eine geschlechtsangleichende Operation (Geschlechtsumwandlung) begonnen werden. In unserer Abteilung führen wir sowohl Operationen für Trans*Frauen (“von Mann zu Frau”) als auch für Trans*Männer (“von Frau zu Mann”) durch.

Trans*Männer: Frau zu Mann

Wir legen größten Wert auf Vertrauen, Seriosität und vollständige Aufklärung. Da jede Operation ein ganz individueller Eingriff ist, vereinbaren wir zuerst einen Sprechstundentermin. Im Rahmen dieses gegenseitigen Kennenlernens informieren wir Sie umfassend über den genauen Ablauf und alle weiteren Schritte. Dabei besprechen wir auch mögliche Komplikationen.

Die Kostenübernahme müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Einen Nachweis über die möglichen chirurgischen Schritte erhalten Sie ebenfalls bei unserer Sprechstunde. 

Sofern vorhanden, sollten Sie zu dem Termin bereits die schriftliche Vorlage bestimmter Unterlagen mitbringen, da diese eine Voraussetzung für die einzelnen operativen Schritte sind. Dazu zählen:

  • ausführliches Gutachten des*der Psychotherapeut*in/Psychiater*in, das Transidentität vorliegt
  • oder Attest der*des behandelnden Psychotherapeut*in über die bestätigte Diagnose Transsexualismus
  • schriftliche Kostenzusage der Krankenkasse
  • gegebenenfalls Berichte von Voroperationen

Wünschenswert wäre ein richterlicher Beschluss der Namens- und Personenstandsänderung.

Sobald alle benötigten Unterlagen vorliegen, besprechen wir gemeinsam den Termin für Ihre OP.

Folgende operative Eingriffe werden bei uns durchgeführt (stationärer Aufenthalt regelhaft in Tagen):

  • Brustentfernung (Mastektomie) (5 bis 7 Tage), ggf. in Kombination mit Harnröhrenpräformation (bis 14 Tage)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) und Entfernung der Eierstöcke (Adnexektomie) - Hierbei arbeiten wir eng mit dem Team der Gynäkologie am Martin Luther Krankenhaus zusammen, das sich auf diese Art der Operation spezialisiert hat – Sie erreichen die Kolleg*innen per E-Mail unter gynaekologie.martin-luther(at)jsd.de
  • Entfernung des Scheidenschlauches (Kolpektomie), ggf. in Kombination mit einer Harnröhrenpräformation (bis 14 Tage)
  • Penoidaufbau (14 Tage)
  • Hodenprothesenimplantation (5 Tage)
  • Penisprothesenimplantation (7 Tage)
  • Glansplastik (7 Tage)

In manchen Fällen müssen folgende Komplikationen behoben werden:

  • Harnröhrenfistel (3 bis 14 Tage)
  • Harnröhrenverengungen (3 bis14 Tage)
  • Prothesenproblematiken (7 Tage)

In der Regel betragen die Abstände zwischen den einzelnen OP-Schritten zwischen drei und sechs Monaten. Natürlich ist jeder Behandlungspfad individuell, und – wie die Erfahrung zeigt – kann es auch Abweichungen geben, die wir ausführlich besprechen.

Selbstverständlich werden Sie während der gesamten Therapiezeit von uns betreut. Zwischen den Operationen erhalten Sie Unterstützung in unserer Sprechstunde und natürlich auch via E-Mail. 

Für Sie zum Download

Trans*Frauen: Mann zu Frau

Vertrauen, Seriosität und vollständige Aufklärung stehen bei uns an oberster Stelle. Jede Operation ist ein ganz individueller Eingriff, deshalb vereinbaren wir zuallererst einen Sprechstundentermin. Im Rahmen dieses gegenseitigen Kennenlernens informieren wir Sie umfassend über den genauen Ablauf und alle weiteren Schritte. Dabei besprechen wir auch mögliche Komplikationen.

Es wäre gut, wenn Sie zu Ihrem Termin bereits die schriftliche Vorlage bestimmter Unterlagen mitbringen könnten, da diese eine Voraussetzung für die einzelnen operativen Schritte sind. 

Dazu gehören:

  • das ausführliche Gutachten des*der Psychotherapeut*in/Psychiater*in, das Transidentität vorliegt
  • die schriftliche Kostenzusage der Krankenkasse
  • aktuelle infektionsserologische Befunde
  • gegebenenfalls Berichte von Voroperationen

Wünschenswert wäre zudem ein richterlicher Beschluss der Namens- und Personenstandsänderung.

Sobald alle benötigten Unterlagen vorliegen, besprechen wir gemeinsam den Termin für Ihre OP.

Folgende operative Eingriffe werden bei uns durchgeführt (stationärer Aufenthalt regelhaft in Tagen):

  • Mamma-Augmentation (Brustvergößerung) (2 bis 4 Tage)
  • auswärts voroperierte Korrekturoperationen (nur Brust) -  keine Genitalangleichung

In der Regel betragen die Abstände zwischen den einzelnen OP-Schritten zwischen drei und sechs Monaten. Natürlich ist jeder Behandlungspfad individuell, und – wie die Erfahrung zeigt – kann es auch Abweichungen geben, die wir ausführlich besprechen.

Selbstverständlich werden Sie während der gesamtem Therapiezeit von uns betreut. Zwischen den Operationen erhalten Sie Unterstützung in unserer Sprechstunde und natürlich auch via E-Mail.

Häufig gestellte Fragen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor eine Geschlechtsumwandlung durchgeführt werden kann. Diese Voraussetzungen werden durch das Transsexuellengesetz (TSG) geregelt.

Vor einer Geschlechtsumwandlung muss die betreffende Person eine psychotherapeutische oder psychiatrische Begutachtung durchlaufen, um sicherzustellen, dass Transsexualismus vorliegt und Begleiterkrankungen (Komorbiditäten) ausgeschlossen werden können. Außerdem muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden, um festzustellen, ob die Person körperlich geeignet ist und ob keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Geschlechtsumwandlung sprechen.

Eine Hormonbehandlung ist in der Regel Teil des Prozesses der Geschlechtsangleichung. Hierbei werden Hormone verabreicht, um die körperlichen Merkmale an das bevorzugte Geschlecht anzupassen. Die Hormonbehandlung muss in den meisten Fällen mindestens sechs Monate lang durchgeführt worden sein, bevor eine Operation in Erwägung gezogen wird.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Voraussetzungen je nach Bundesland und Einzelfall unterschiedlich sein können. Für genauere Informationen können Sie sich gern an uns wenden.

Grundsätzlich gibt es keine Alterseinschränkungen. Im Normalfall wird jedoch empfohlen, dass für genitalangleichende Operationen Volljährigkeit besteht. Mastektomien sind auch früher möglich. Wir beraten Sie gern in unserer Sprechstunde. Bitte bringen Sie ein entsprechendes psychologisches oder psychiatrisches Gutachten mit. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung, eine Geschlechtsangleichung durchzuführen, ein komplexer und lebensverändernder Prozess ist, der sorgfältige Überlegungen und Planung erfordert. Unser erfahrenes Team informiert und berät Sie gerne in unserer Sprechstunde.

Die Geschlechtsumwandlung, auch als Geschlechtsangleichung bezeichnet, ist ein komplexer medizinischer Eingriff, der in Deutschland legal durchgeführt werden kann. In der Regel wird er von Menschen durchgeführt, die sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren und sich stattdessen einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Wenn Sie darüber nachdenken, eine Geschlechtsangleichung durchzuführen, stellen Sie sich möglicherweise die Frage, bis wann dies möglich ist.

In Deutschland gibt es keine spezifische Altersgrenze für die Geschlechtsumwandlung. Stattdessen wird jeder Fall individuell betrachtet. Darüber hinaus sollten sie psychisch stabil und bereit sein, sich einer lebensverändernden Entscheidung zu stellen. Im Normalfall kann es erforderlich sein, dass Patient*innen eine mehrmonatige Therapie durchlaufen, bevor sie für die Geschlechtsangleichung in Frage kommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Geschlechtsumwandlung ein langwieriger Prozess ist, der mehrere Schritte und Verfahren umfasst. In der Regel beginnt dieser Prozess mit einer gründlichen psychologischen Bewertung, um sicherzustellen, dass der*die Patient*in für die Behandlung geeignet ist. Anschließend kann eine Hormontherapie durchgeführt werden, um die körperlichen Merkmale des gewünschten Geschlechts zu entwickeln. In vielen Fällen kann auch eine chirurgische Intervention erforderlich sein, um die Geschlechtsmerkmale zu modifizieren.

Wenn Sie sich für eine Geschlechtsumwandlung interessieren, sollten Sie sich bei uns in der Sprechstunde vorstellen. Wir beraten Sie gern.

Eine Geschlechtsumwandlung, auch bekannt als Geschlechtsangleichung, ist ein umfassender medizinischer Prozess, der dazu dient, das körperliche Geschlecht einer Person an ihr empfundenes Geschlecht anzupassen. In Deutschland ist dieser Prozess rechtlich geregelt und unterliegt bestimmten Voraussetzungen.

Im Allgemeinen verläuft eine Geschlechtsumwandlung in Deutschland in mehreren Schritten. Zunächst muss die Person eine ärztliche Diagnose erhalten. Diese Diagnose bescheinigt, dass die Person unter dem Empfinden leidet, im falschen Geschlecht geboren zu sein.

Im nächsten Schritt müssen die Betroffenen eine psychotherapeutische Behandlung (mindestens 12 Sitzungen à 50 Minuten) durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Entscheidung zur Geschlechtsumwandlung gründlich durchdacht ist. Durch eine begleitende oder anschließende Hormontherapie werden körperliche Veränderungen eingeleitet.

Wenn die Person den Wunsch nach einer geschlechtsangleichenden Operation hat, muss sie sich einer weiteren Begutachtung unterziehen. Diese Begutachtung ist notwendig, um zu überprüfen, ob Transidentität vorliegt. Zudem sollen Begleiterkrankungen (Komorbiditäten) ausgeschlossen werden.

Die eigentliche Operation zur Geschlechtsumwandlung ist ein komplexer chirurgischer Eingriff, der in unserer Klinik von erfahrenen Fachärzt*innen durchgeführt wird. In der Regel umfasst er die Entfernung der Geschlechtsmerkmale und den Aufbau von neuen Geschlechtsmerkmalen, die dem empfundenen Geschlecht der Person entsprechen. Die Kosten für die Operation werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Nach der Operation ist eine regelmäßige medizinische Betreuung wichtig, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Person sicherzustellen. Dazu gehören Kontrolluntersuchungen, hormonelle Überwachung und gegebenenfalls weitere Operationen, um das Aussehen und die Funktionalität der Geschlechtsmerkmale zu verbessern.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Geschlechtsumwandlung ein komplexer und langwieriger Prozess ist, der viele physische und psychische Herausforderungen mit sich bringt. Es ist daher wichtig, sich gut zu informieren und eine umfassende medizinische Betreuung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass der Prozess erfolgreich und sicher verläuft. Gern stehen wir Ihnen in unserer Sprechstunde im Zentrum Transgender-Chirurgie der Evangelischen Elisabeth Klinik zur Seite.

Eine Geschlechtsumwandlung, auch bekannt als Geschlechtsangleichung oder Transitionsbehandlung, ist ein langwieriger Prozess, der individuell auf den*die Patient*in abgestimmt wird. Die Behandlung ist ein komplexer Prozess, der in der Regel mehrere Jahre dauert.

Die Dauer der Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem individuellen Gesundheitszustand, den Bedürfnissen und Zielen des*der Patient*in, sowie den verfügbaren Ressourcen. Es ist daher schwierig, eine genaue Zeitspanne für eine Geschlechtsumwandlung zu nennen.

In der Regel beginnt die Behandlung mit einer psychologischen und psychiatrischen Begutachtung, um sicherzustellen, dass der*die Patient*in für eine Geschlechtsumwandlung geeignet ist und um mögliche psychische Erkrankungen zu diagnostizieren und behandeln. Dies kann mehrere Monate dauern.

Parallel oder im Anschluss an die Psychotherapie folgt die Hormontherapie. Die Hormontherapie bewirkt, dass sich die körperlichen Merkmale dem gewünschten Geschlecht anpassen. Während dieser Phase werden regelmäßige Kontrolluntersuchungen durchgeführt, um die Gesundheit des*der Patient*in zu überwachen.

Nach 6 bis 12 Monaten Hormontherapie kann eine Operation durchgeführt werden, um die körperlichen Merkmale des*der Patient*in weiter zu modifizieren. 

Insgesamt kann eine Geschlechtsumwandlung mehrere Jahre dauern, abhängig von den individuellen Umständen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jeder Mensch eine individuelle Behandlung benötigt und es keine allgemein gültige Antwort auf diese Frage gibt.

Die Kosten für eine Geschlechtsumwandlung werden durch die Krankenkasse übernommen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Geschlechtsumwandlung medizinisch notwendig ist und eine psychologische Begleitung stattfindet.

Nur im Ausnahmefall tragen die Patient*innen die Kosten selbst. Falls dies auf Sie zutrifft, beraten wir Sie gern in unserer Sprechstunde über die Kosten und die individuellen Möglichkeiten der Finanzierung.

In Deutschland werden die Kosten einer Geschlechtsumwandlung in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings muss vorher eine psychiatrisch/psychologische sowie somatisch-ärztliche Indikation festgestellt werden, um eine Kostenübernahme zu ermöglichen.

Die medizinische Indikation durch eine*n Psychiater*in/Psycholog*in sowie durch eine*n Plastische Chirurg*in erhalten Sie bei uns in der Sprechstunde. 

Sind die Voraussetzungen für eine medizinische Indikation erfüllt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für die Hormonbehandlung, die Operationen sowie für notwendige Nachbehandlungen und Kontrolluntersuchungen.

Wenn Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme einer Geschlechtsumwandlung haben, beraten wir Sie gern in unserer Sprechstunde.

Eine Geschlechtsumwandlung beeinflusst im Regelfall die Fähigkeit, Kinder zu zeugen. Die meisten Menschen, die sich einer Geschlechtsangleichung unterziehen, entscheiden sich für Hormontherapie und gegebenenfalls eine geschlechtsangleichende Operation, um ihr empfundenes Geschlecht zu erreichen. Diese Verfahren führen dazu, dass keine eigenen Kinder mehr gezeugt werden können. 

Die Hormontherapie bei der Geschlechtsangleichung führt dazu, dass die Geschlechtsorgane sich verändern. Bei trans Frauen (Menschen, die von männlich zu weiblich wechseln) können die Hormone dazu führen, dass die Testosteronproduktion verringert wird und sich die Hoden verkleinern. Diese Veränderungen machen es schwieriger oder unmöglich, Spermien zu produzieren. Bei trans Männern (Menschen, die von weiblich zu männlich wechseln) kann Testosteron die Eierstöcke und Eileiter beeinflussen und die Eierproduktion verringern oder stoppen.

Es gibt jedoch Optionen für Menschen, die nach einer Geschlechtsangleichung Kinder bekommen möchten. Einige trans Frauen haben zum Beispiel vor Beginn der Hormontherapie ihre Spermien einfrieren lassen, um später durch eine künstliche Befruchtung ein Kind zu zeugen. Trans Männer können auch ihre Eizellen einfrieren lassen, bevor sie die Hormontherapie beginnen, um später eine Leihmutterschaft in Betracht zu ziehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Verfahren teuer sein können und nicht von allen Versicherungen abgedeckt werden. Es ist auch wichtig, dass Menschen, die eine Geschlechtsangleichung in Betracht ziehen, mit ihrem*ihrer Ärzt*in über ihre Wünsche und Ziele bezüglich der Familienplanung sprechen, um die bestmögliche Entscheidung für ihre individuelle Situation zu treffen.

Zusammenfassend beeinträchtigt eine Geschlechtsumwandlung im Normalfall die Fähigkeit, Kinder zu zeugen. Es gibt jedoch Optionen wie das Einfrieren von Spermien oder Eizellen, um später eine künstliche Befruchtung oder Leihmutterschaft in Betracht zu ziehen. Es ist wichtig, mit einem*einer Ärzt*in über die Familienplanung zu sprechen, um die bestmögliche Entscheidung für die individuelle Situation zu treffen.

Einen Sprechstundentermin im Zentrum Transgender-Chirurgie können Sie über Doctolib, per E-Mail oder Telefon vereinbaren. 

In der ersten Sprechstunde informieren wir Sie über den genauen Ablauf der Operation und besprechen mögliche Komplikationen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, einen Termin für die Operation zu vereinbaren.

Falls vorhanden bitten wir Sie, zu Ihrem ersten Termin folgende Unterlagen mitbringen könnten: 

  • Gutachten Ihres*Ihrer Psychotherapeut*in oder Psychiater*in, in dem Ihre Transidentität bestätigt wird
  • schriftliche Zusage von Ihrer Krankenkasse
  • gegebenenfalls aktuelle Befunde zu Infektionen
  • gegebenenfalls Berichte von Voroperationen
  • gegebenenfalls einen richterlichen Beschluss für eine Namens- und Personenstandsänderung

Grundsätzlich ist auch ohne diese Dokumente eine Vorstellung möglich. Gerne erklären wir Ihnen das Konzept und die einzelnen Operationsschritte.

Bevor ein Operationstermin vereinbart werden kann, sollten Sie zunächst in die Sprechstunde kommen, damit wir uns kennenlernen und über Ihre individuelle Situation verständigen können. Im Anschluss finden wir gemeinsam einen Termin für die Operation. 

Einen Sprechstundentermin im Zentrum Transgender-Chirurgie können Sie über Doctolib, per E-Mail oder Telefon vereinbaren.

Einblicke in unsere Arbeit

Ein Team von rbb Praxis hat Joschka auf seinem Weg zur Geschlechtsangleichung von Frau zu Mann begleitet: Der Beitrag gewährt Einblicke in geschlechtsangleichende Operationen und die komplexen Prozesse einer Transition. 

rbb Dokumentation: Celina ist jetzt Joschka

Kontaktperson
Kontaktperson

Ansprechpartner*innen

Porträt Prof. Dr. med. Ole Goertz
Prof. Dr. med. Ole Goertz
Chefarzt
Chefarzt

Prof. Dr. med. Ole Goertz

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie – Handchirurgie
Plastisch-rekonstruktiver Tumorchirurg

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie – Handchirurgie Plastisch-rekonstruktiver Tumorchirurg
030 2506-950030 2506-950pch.elisabeth@jsd.de030 2506-959030 2506-959
Melek Yilmaz
Sekretariat
Sekretariat

Melek Yilmaz

Terminvereinbarung:
Montag bis Donnerstag 07:30-16:00 Uhr
Freitag 07:30-14:00 Uhr

Terminvereinbarung: Montag bis Donnerstag 07:30-16:00 Uhr Freitag 07:30-14:00 Uhr
030 2506-950030 2506-950pch.elisabeth@jsd.de030 2506-959030 2506-959

Sprechstunde, prästationär

Plastische Chirurgie & Handchirurgie-Sprechstunde

Sprechstunden erfolgen nur nach telefonischer Vereinbarung oder Anmeldung via E-Mail.

Terminvereinbarung

Erreichbarkeit

Montag07:30–16:00 Uhr
Dienstag07:30–16:00 Uhr
Mittwoch07:30–16:00 Uhr
Donnerstag07:30–16:00 Uhr
Freitag07:30–14:00 Uhr

Kontakt

Außenansicht der Evangelischen Elisabeth Klinik

Adresse

Evangelische Elisabeth Klinik | Klinik für Plastische, Rekonstruktive & Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie
Lützowstraße 24-26
10785 Berlin

Fax

030 2506-959

Für einweisende Ärzt*innen

  • Für Terminabsprachen steht Ihnen unser Sekretariat zur Verfügung. 
  • Außerhalb der Bürozeiten wenden Sie sich bitte an die Klinikinformation:030 2506-1. Am nächsten Werktag werden Sie umgehend zurückgerufen.
  • In dringenden Fällen und bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat, dort werden Sie mit einem diensthabenden Kollegen verbunden.
  • Für Notfalleinweisungen werktags nach 16:00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen wenden Sie sich bitte an unsere Rettungsstelle (030 2506-350) oder den*die oder Ärzt*in vom Dienst (030 2506-307).

Das könnte Sie auch interessieren

Plastische Chirurgie

Unser Team führt ein breites Spektrum an chirurgischen Eingriffen durch.

Aufenthalt

Alle Informationen rund um den Aufenthalt in der Evangelischen Elisabeth Klinik.

Behandlung

Hier finden Sie alle Behandlungsbereiche unseres Hauses.